Häufige Fehler bei der Kennzeichnung |
Juliane Brüggen |
02.05.2024 12:00 Uhr |
Die Apothekerin erklärte, wo häufige Fehlerquellen lauern. Oftmals fehle die Art der Anwendung auf dem Etikett oder die Angabe sei undeutlich. Der Hinweis »innerlich« oder »äußerlich« reiche nicht aus. Denn: »Äußerlich ist die Anwendung auf Haut, Haaren und Nägeln. Alles andere fällt in den großen Kontext innerlich, also auch die Lokalanwendung am Auge, auf Schleimhäuten oder im Ohr«, so Melhorn – für den Patienten nicht unbedingt nachvollziehbar. Es muss klar werden, für welche Anwendung die Zubereitung bestimmt ist, etwa, ob es sich um eine Creme zum Auftragen auf bestimmte Hautstellen handelt oder eine Lösung zum Gurgeln.
Auch die Gebrauchsanweisung darf keinen Spielraum für Interpretationen lassen. Die Angabe »2 x täglich« sei unzureichend, erklärte Melhorn, korrekt ein Hinweis wie »2 x täglich dünn auf die betroffenen Hautstellen auftragen«. In manchen Fällen brauche der Patient zusätzliche Angaben, wie die Einwirkzeit, wenn es sich um ein abzuwaschendes Mittel handelt, oder den Hinweis, dass pädiatrische Kapseln geöffnet werden und nur der Inhalt verabreicht wird. Melhorn ergänzte: »Die Beratung hat einen besonderen Stellenwert bei Rezeptur- und Defekturarzneimitteln.« Denn der Patient erhält keine Packungsbeilage. Erklärt werden müssten zum Beispiel auch Applikations- und Entnahmehilfen oder die Anwendung von besonderen Darreichungsformen wie Augen- oder Ohrentropfen.
Sowohl der Gesamtinhalt als auch die wirksamen Bestandteile einer Rezeptur müssen mit einer Mengenangabe einschließlich der Einheit versehen sein, also zum Beispiel 100 Gramm. »Da reicht nicht die Angabe einer Zahl«, betonte Melhorn. Bei den sonstigen Bestandteilen ist die Angabe der Menge zwar keine Pflicht, trotzdem müssen alle Inhaltsstoffe auf dem Etikett zu finden sein. »Ein häufiger Fehler ist, dass nur die Basiscreme auf das Etikett geschrieben wird oder nur der Name der Grundlage«, so Melhorn. Die verwendeten Grundlagen, Zwischenprodukte, Kosmetika und Medizinprodukte müssen allerdings vollständig aufgeschlüsselt werden, bei Platzmangel auf einem Zusatzetikett. Zu beachten sei, dass wirkstoffhaltige Rezepturkonzentrate nach Wirkstoff und Hilfsstoffen »zerlegt« werden, so Melhorn, da der Wirkstoff quantitativ angegeben wird. Einen Sonderstatus haben verwendete Fertigarzneimittel, die nicht komplett aufgeschlüsselt werden müssen.
Melhorn empfahl, ein besonderes Augenmerk auf Formulierungen und Abkürzungen zu legen. Denn bestimmte Angaben sind im Wortlaut vorgeschrieben. So muss das Verfalldatum, das bei Rezepturen in der Regel dem Enddatum der Aufbrauchsfrist entspricht, exakt mit »verwendbar bis« oder auch »verw. bis« angegeben sein. Auch die Ethanol- und Analgetika-Hinweise sind im Wortlaut zu verwenden. Von Abkürzungen riet die Apothekerin ab, da diese zu Verwirrung führen könnten. »Ac. salicyl.« werde vielleicht nicht als Salicylsäure verstanden, sondern als Acetylsalicylsäure.