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Goldstandard

Herztransplantation mit Hindernissen

Trotz enormer Fortschritte in der Behandlung von Herzerkrankungen ist die Herztransplantation nach wie vor der Goldstandard, wenn das eigene Herz endgültig versagt. Die große Hürde dabei: ein Mangel an Spenderherzen.
AutorKontaktCarina Steyer
Datum 14.03.2024  08:00 Uhr
Herztransplantation mit Hindernissen

Nach Angaben der Stiftung Eurotransplant warten in Deutschland aktuell 690 Menschen auf ein Spenderherz (Stand Februar 2024). Sie alle leiden an einer terminalen Herzinsuffizienz, ihr eigenes Herz steht also davor, zu versagen. Wie lange das Herz der Betroffenen mit medikamentöser und technischer Unterstützung noch in der Lage ist, den Kreislauf aufrechtzuerhalten, ist unterschiedlich. Die meisten Patienten standen Ende 2023 bereits seit mehr als 24 Monaten auf der Warteliste, bei 64 Patienten bestand eine hohe Transplantationsdringlichkeit. Ob sie zeitnah ein Organ erhalten, lässt sich nicht vorhersagen. Neben der Dringlichkeit spielen die Erfolgsaussichten bei der Vergabe eine entscheidende Rolle. So mussten im vergangenen Jahr 17 Patienten als nicht transplantationsfähig eingestuft werden, 72 Menschen auf der Warteliste sind verstorben.

Auch wenn ein Spender gefunden und der Transplantationsprozess gestartet wurde, kann es vorkommen, dass ein Organ nicht transplantiert werden kann. Im Vorfeld einer Organspende wird der Spender zwar auf Infektionen und Tumorerkrankungen untersucht, die den Organempfänger gefährden könnten, und eine Einschätzung zur Spendentauglichkeit der Organe vorgenommen, die endgültige Untersuchung des Organs erfolgt aber erst zum Entnahmezeitpunkt. So wurden laut Eurotransplant im Jahr 2023 im gesamten Eurotransplant-Gebiet 954 Spender für ein Herz gemeldet. Transplantiert wurden 646 Organe, 303 davon in Deutschland.

Einwilligung ist Voraussetzung

Seit der ersten Herztransplantation 1967 hat die Medizin enorme Fortschritte gemacht. Während der erste Herzempfänger 18 Tage überlebte, kann man heute davon ausgehen, dass 70 Prozent der transplantierten Herzen nach drei Jahren noch voll funktionsfähig sind. Nach zehn Jahren schlagen noch etwa 60 Prozent der transplantierten Herzen. Viele Patienten können dank Spenderherz und medizinischer Unterstützung inzwischen also Jahrzehnte überleben. Einschränkungen bei der Lebensqualität sind vor allem durch die notwendige Immunsuppression und durch die möglichen Nebenwirkungen der eingenommenen Medikamente zu erwarten.

Die größte Herausforderung der Herztransplantation ist inzwischen der Mangel an Spenderorganen. In Deutschland wird die postmortale Entnahme von Organen durch das Transplantationsgesetz geregelt. Dieses sieht vor, dass neben dem irreversiblen Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms auch eine Einwilligung zur Organspende vorliegen muss. Diese erfolgt im besten Fall durch den Spender selbst und wird schriftlich in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Bei Letzterer können sich mitunter Schwierigkeiten ergeben, wenn lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt werden, die für eine Organspende notwendig sind. Tipps für passende Formulierungen stellt zum Beispiel das Bundesministerium der Justiz in der Broschüre »Patientenverfügung« bereit. 

Liegt kein Patientenwille vor, wird die Entscheidung an die Angehörigen übertragen. Diese ist für das medizinische Personal ebenso bindend wie eine Entscheidung durch den Patienten selbst, egal wie sie ausfällt. Allerdings gilt auch: Einer zu Lebzeiten erklärten Spendenbereitschaft können Angehörigen nicht widersprechen, selbst wenn sie im Ernstfall nicht damit einverstanden sind.

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