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Höherer Kassenabschlag beschlossen

Der Bundestag hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für Apotheken bedeutet das finanzielle Einbußen – der Kassenabschlag wird nun in den Jahren 2023 und 2024 von derzeit 1,77 auf 2 Euro erhöht.
PZ
21.10.2022  10:00 Uhr
Höherer Kassenabschlag beschlossen

Die Finanzlage bei den Krankenkassen nach zwei Ausgaben-intensiven Jahren während der Coronavirus-Pandemie ist angespannt. Das Minus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auf 17 Milliarden Euro geschätzt. Die Bundesregierung hatte nach intensiven Beratungen – insbesondere zwischen den Ministerien für Gesundheit und Finanzen – einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Gesundheitswesen an mehreren Stellen gespart werden soll. Insbesondere die Pharmaindustrie, aber auch die Apotheken sollen einen Beitrag dazu leisten, die GKV-Finanzen wieder zu stabilisieren.

Im Apothekenbereich sieht das Gesetz konkret vor, dass der Kassenabschlag, den die Apotheken den Krankenkassen pro abgegebener Rx-Packung gewähren, von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro ansteigt. Diese Maßnahme gilt für die Jahre 2023 und 2024 und wird die Apotheken laut ABDA-Berechnungen mit rund 120 Millionen Euro pro Jahr belasten. Die Standesvertretung der Apotheker hatte vor dem Vorhaben gewarnt – insbesondere mit Blick auf die extrem gestiegenen Personal- und Energiekosten sind aus Sicht der ABDA Entlastungen für Apotheken nötig, aber keine Honorarkürzungen. Am gestrigen Mittwoch hatten die Apotheken in vier Bundesländern aus Protest gegen das Vorhaben gestreikt. Auch der Bundesrat hatte in seiner ersten Befassung des Entwurfes vor den wirtschaftlichen Folgen für die Apotheken gewarnt. In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung jedoch erklärt, dass die Apotheken während der Pandemie ihre Umsätze steigern konnten und die vorgesehenen Sparmaßnahmen somit verkraften könnten.

Letzte Zugeständnisse an die Ärzte

Im Gegensatz zu den Apothekern wurden die Kassenärzte auf der Zielgeraden des Gesetzes von größeren Sparmaßnahmen ausgenommen. Eigentlich hatte die Bundesregierung eine Sonderhonorar-Regelung für Neupatienten streichen wollen. Aus der Streichung ist nun im Beschluss aber eine Evaluation dieser Honorarkomponente geworden und per Änderungsantrag haben die Ampel-Koalitionen den Ärzten eine neue, zusätzliche Honorarkomponente für die schnelle Behandlung von neuen Patienten ermöglicht.

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) verteidigte sein Vorhaben bei der heutigen Lesung im Bundestag. Er wies erneut darauf hin, dass das Finanzloch durch die Vorgängerregierung hinterlassen worden sei. Lauterbach erklärte zudem, dass die Änderungen am AMNOG-Verfahren und an der Neupatienten-Vergütung als Strukturreform zu verstehen seien. Auch der Abbau der Finanzreserven der Krankenkassen sei nötig, schließlich sei dies nicht die richtige Zeit, um »prunkvolle Gebäude« zu bauen.

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