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Was sollte, kann und darf nicht?

Impfen rund um die Schwangerschaft

Viele Impfstoffe sind auch in der Schwangerschaft sicher. Trotzdem sollten Frauen bei Kinderwunsch ihren Impfpass frühzeitig ausgraben, um Lücken lieber vorab zu schließen. Zumindest fast immer – denn mit Pertussis und Influenza gelten zwei Ausnahmen.
Anna Carolin Antropov
24.06.2021  12:30 Uhr

Dass Frauen schon vor Eintritt der Schwangerschaft Folsäure brauchen, hat sich mittlerweile rumgesprochen. An Impfungen denken bei Kinderwunsch hingegen eher weniger. Dabei schützen sie nicht nur die werdende Mutter und den Fetus, sondern verhindern über den sogenannten Nestschutz auch nach der Geburt Infektionen. Um vermeidbare Risiken von vornherein auszuschließen, sollten Frauen daher rechtzeitig in der Kinderplanung ihre Impfungen auffrischen oder nachholen. Denn auch hier gilt, dass Vorsorge besser als Nachsorge ist.

Verlässliche und aktuelle Informationen rund um das Thema Impfen bietet die Ständige Impfkommission (STIKO) und beantwortet, welche Impfungen grundsätzlich in der Schwangerschaft möglich oder sogar empfohlen sind. Schließlich wägen Ärzte in dieser Zeit jede Arzneimitteltherapie und Impfung besonders vorsichtig ab. Die gute Nachricht vorab: Gegen zahlreiche Erkrankungen dürfen auch Schwangere sicher und komplikationsfrei geimpft werden.

Auf der sicheren Seite

Eine Ausnahme bilden Varizellen (Windpocken), Masern und Röteln. Hier empfiehlt die STIKO bei Kinderwunsch vor Eintritt einer Schwangerschaft die vollständige Immunisierung gegen die Erreger sicherzustellen. Denn eine Infektion kann auch die Gesundheit des ungeborenen Kindes bedrohen. Schäden treten umso wahrscheinlicher und gravierender auf, je früher in der Schwangerschaft die Übertragung stattfindet. Gerade ungeschützte Schwangere, die bereits ein Kind im Kindergarten oder der Schule haben, sind gefährdet. Bei ungeklärtem Impfstatus gilt die Devise: Nicht dokumentiert, heißt nicht gemacht. Ist eine Frau unsicher, ob sie Windpocken durchgemacht hat, kann eine Antikörperbestimmung Klarheit bringen.

Bei fehlendem Schutz, wird die entsprechende Impfung zweimal im Abstand von vier bis acht Wochen appliziert. Dabei handelt es sich um Lebendimpfstoffe. Meist wählt der Arzt einen Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoff, da beispielsweise gegen Röteln seit 2012 kein Einzelimpfstoff in Deutschland mehr verfügbar ist. Kombinationsimpfstoffe bringen im Hinblick auf eine Immunreaktion oder Impfverträglichkeit jedoch keine Nachteile mit sich. Es gibt sie auch als Vierfachimpfung mit abgeschwächten Varizellen-Viren.

Nach einem Lebendimpfstoff sollen Frauen einen Monat lang zuverlässig verhüten, für Schwangere sind sie sogar kontraindiziert. Wird aus Unwissenheit doch in der Schwangerschaft geimpft, können Betroffene aber aufatmen. Denn bisher wurden keine negativen Auswirkungen beobachtet. Ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch besteht also nicht.

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