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Besser zusammenarbeiten
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Individualisten im Team

Eine gute fachliche und zwischenmenschliche Zusammenarbeit im Team ist für jede Apotheke ein wichtiger Erfolgsfaktor. Manche Mitarbeitende sind jedoch aufgrund ihrer Persönlichkeit oder ihrer Denk- und Verhaltensweisen keine guten Teamplayer. So kann es gelingen, trotzdem erfolgreich mit ihnen zusammenzuarbeiten.
AutorKontaktAndreas Nagel
Datum 20.10.2022  09:00 Uhr

Bei Belästigungen

Auch immer wieder zu beobachten: Mitarbeiter, die ein gesteigertes, eventuell sexuelles Interesse an anderen Teammitgliedern zeigen und ausgiebigen Kontakt suchen. In einigen Fällen stören diese Mitarbeiter auch durch geschmacklose oder anzügliche Bemerkungen. Den betroffenen Kollegen ist es dann meist unangenehm, den Apothekeninhaber über derartige Kommentare zu informieren. Sprechen Sie daher das störende Verhalten zunächst in einem Gespräch mit dem Kollegen direkt an. Ziehen Sie bei Bedarf eine weitere Kollegin als »Verstärkung« hinzu. Fordern Sie den Kollegen auf, sein Verhalten umgehend zu ändern und kündigen Sie an, im Wiederholungsfall die Apothekenleitung zu informieren.

Wenn nach dem Gespräch keine Verhaltensänderung eintritt, sollten Sie einen Gesprächstermin mit Ihrem Chef vereinbaren. Notieren Sie vorab konkrete Beispiele für Aussagen und Verhaltensweisen des Kollegen und versuchen Sie, andere Teammitglieder als Zeugen zu gewinnen. Nur so können Sie das Verhalten beweisen, falls der Kollege Ihre Darstellungen bestreitet. Bitten Sie Ihren Chef, ein Gespräch mit dem betreffenden Kollegen zu führen.

Falls das gesamte Team unter dem Verhalten des Kollegen leidet, so können Sie die Beschwerde auch gemeinsam mit den Kollegen vorbringen. Die zentrale Aussage lautet dann: »Das gesamte Team leidet unter dem Verhalten des Kollegen. Wir halten es daher für erforderlich, Sie zu informieren.« Die Apothekenleitung hat in diesen Fällen eine Schutzfunktion gegenüber Ihren Mitarbeitern. Der Apothekeninhaber muss den betreffenden Mitarbeiter auffordern, sein Verhalten umgehend zu ändern und sollte arbeitsrechtliche Maßnahmen bei weiteren Belästigungen ankündigen (Abmahnung, Kündigung).

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