Johanniskraut, Ginkgo und Lavendel – was gilt für die Beratung? |
Pflanzen für die Psyche – Grün tut gut. / © Getty Images/PhotoAlto/Frederic Cirou
Johanniskraut gehört neben Ginkgo zu den am besten erforschten Arzneipflanzen weltweit. Das hat ihm eine Berücksichtigung in der S3-Leitlinie zur Unipolaren Depression eingebracht. Demnach ist ein Therapieversuch bei depressiven Episoden leichter und mittelstarker Ausprägung mit Johanniskrautextrakt möglich. Dieser wird aus den getrockneten Triebspitzen von Hypericum perforatum gewonnen. Als Leitsubstanzen gelten Phloroglucinderivate wie Hyperforin, Naphthodianthrone wie Hypericin und Flavonole wie Hyperosid. Trotz zahlreicher Forschungsarbeiten existiert jedoch bis heute kein allgemeingültiges Wirkprinzip.
Mehr als zwei Dutzend klinische Studien zeigen, dass Johanniskrautextrakte nicht nur wirksam, sondern den chemisch-synthetischen Antidepressiva sogar ebenbürtig sind – bei weniger Nebenwirkungen. Entscheidend für die gute Wirksamkeit ist eine relativ hohe Dosierung. In den meisten Studien lag sie bei mindestens 900 mg pro Tag.
Deshalb ist für die Beratung wichtig: Präparate mit ausreichend hoher Wirkstärke von etwa 900 mg zu empfehlen (wie Neuroplant® Aktiv, Jarsin® 450 , Laif® 900). In diesem Zusammenhang ist auch die vorgeschriebene Einnahmehäufigkeit zu prüfen. Für manche Patienten ist die einmal tägliche Einnahme vorteilhaft. Nach etwa vier bis sechs Wochen ist mit einer aufhellenden Wirkung zu rechnen.
Neben klar definierten Wirkstoffgehalten schreibt das Europäische Arzneibuch außerdem Methanol oder Ethanol als Extraktionsmittel vor. Zu bedenken: Manche Präparate enthalten keinen Extrakt, sondern Pulver. Doch sind in Pulverpräparaten nur Spuren von Hyperforin nachweisbar; sie sind mit geprüften Präparaten nicht vergleichbar.
Bei leichten Formen depressiver Verstimmungen können hoch dosierte Johanniskrautextrakte gut helfen. Die Behandlung mittelstarker depressiver Episoden gehört jedoch in ärztliche Hand. Entsprechende Phytopharmaka sind dann erstattungsfähig. Das heißt: Die Kosten für Johanniskrautextrakte werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie rezeptiert werden.