Johanniskraut, Ginkgo und Lavendel – was gilt für die Beratung? |
Ein weiteres pflanzliches Arzneimittel steht auf der Ausnahmeliste zur Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung der Ginkgo-biloba-Spezialextrakt EGb® 761 (Tebonin® konzent®). In einer Tagesdosierung von 240 mg empfiehlt die S3-Leitlinie ausschließlich diesen Spezialextrakt unter den Ginkgo-Präparaten als Therapieoption bei leichten bis mittelgradigen Demenzformen unterschiedlicher Genese.
Auch wenn die vollständige Aufklärung der pharmakologischen Wirkprinzipien noch aussteht, belegen zahlreiche Untersuchungen, dass sich die Inhaltsstoffe der Ginkgoblätter positiv auf die Energieproduktion des Gehirns auswirken. Sie stärken nicht nur die Fähigkeit der Nervenzellen, sich untereinander zu vernetzen (Stichwort: Verbesserung der Neuroplastizität), sondern fördern auch die Durchblutung.
Klinische Studien belegen die Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit und von Alltagsfunktionen bei leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz. Auch nicht psychotische Verhaltenssymptome wie Reizbarkeit, Aggression, Niedergeschlagenheit oder Schlafstörungen, die häufig mit einer Demenz einhergehen, sprechen auf eine Therapie an. Ein präventiver Effekt ist dagegen nicht belegt.
Zwar wird hinter kognitiven Störungen bei älteren Menschen häufig eine Demenzerkrankung vermutet. »Doch viele Patienten haben keine Demenz, sondern eine Depression«, sensibilisierte der Psychiater und Neurologe Professor Dr. Michael Berner vom Universitätsklinikum Freiburg bei einer Veranstaltung des Unternehmens Dr. Willmar Schwabe. Im Gegensatz zu einer »echten« Demenz beginne die depressionsbedingte Pseudodemenz rasch und schreite schnell fort, zudem sei in erster Linie die Konzentration anstelle des Gedächtnisses gestört.
Die beiden Krankheitsbilder ließen sich mittels einfacher Tests innerhalb weniger Minuten unterscheiden, beispielsweise mit dem Mini-Mental-Status-Test. Dabei prüft der Arzt mithilfe simpler Aufgaben die Orientierung, Konzentration und Merkfähigkeit des Patienten. Erzielen lässt sich ein Score von maximal 30 Punkten. Je höher die Punktzahl, desto besser steht es um die Kognition des Patienten. Mehr als 20 Punkte deuteten auf eine maximal leichte, 19 bis 10 Punkte auf eine mittelgradige und weniger als 10 Punkte auf eine schwere Demenz hin, erklärte Berner.