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E-Rezept und mehr
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Kommt die Digitaloffensive?

Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen hinkt Deutschland schon lange hinterher. Mit dem Digital-Gesetz will die Bundesregierung nun für mehr Tempo bei E-Rezept und E-Patientenakte sorgen. Was ist geplant? 
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Datum 19.07.2023  14:00 Uhr

E-Patientenakte für alle

Für die bereits 2021 als freiwilliges Angebot gestarteten E-Akten soll ein Neustart kommen. Sie sind ein persönlicher Datenspeicher etwa für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente – und sollen Patienten im Prinzip ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Die gebündelten Informationen sollen unter anderem auch Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Das Problem ist nur, dass noch nicht einmal ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine E-Akte hat. Erklärtes Ziel der Regierung ist nun, bis 2025 auf 80 Prozent hochzukommen.

Dafür will die Koalition auf das Prinzip »Opt-out« setzen: Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten breit über die E-Akte informieren und bis 15. Januar 2025 automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, die Person widerspricht aktiv. Abrufbar sein soll die Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über eine Kassen-App. Was Ärzte in die Akte einstellen und wer worauf zugreifen kann, sollen Versicherte selbst festlegen können. Auch E-Rezepte sollen integriert werden können.

Kassen dürfen eigene E-Rezept-Apps anbieten

Die Krankenkassen sollen künftig eigene E-Rezept-Apps anbieten dürfen, über die die Versicherten auf die Verordnungen zugreifen und diese einlösen können – so sieht es der Referentenentwurf vor. Alternativ können sie ihren Versicherten den Zugriff auf das E-Rezept ermöglichen, indem sie die bereits existierenden digitalen Strukturen zur Nutzung der E-Patientenakte um diese Funktion erweitern. Bei beiden Optionen – der EPA-App oder der Kassen-E-Rezept-App – müssen die Kassen sicherstellen, dass die Anwendung »dieselben technischen Anforderungen sowie Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben berücksichtigt, die die Gesellschaft für Telematik für die von ihr angebotene E-Rezept-App festgelegt hat«, heißt es im Entwurf.

Die Kassen werden zudem verpflichtet, ihre Versicherten über die Besonderheiten des E-Rezepts zu informieren. Damit die E-Rezepte elektronisch übermittelt werden können, sollen die Kassen den Versicherten einen Freischaltcode ausstellen.

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