Kommt die Digitaloffensive? |
Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber auch erreichen, dass die Videosprechstunden breiter eingesetzt und leichter genutzt werden können. Die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden auf maximal 30 Prozent der ärztlichen Arbeitszeit soll aufgehoben werden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Patienten künftig Anspruch auf »assistierte Telemedizin« haben. Apotheken können diese Leistung anbieten, müssen es aber nicht. Dabei sollen die Teams die Versicherten vor allem unterstützen, ambulante telemedizinische Leistungen zu nutzen und sie vor Ort anleiten, wenn sie diese in Anspruch nehmen möchten.
Aber auch einfache medizinischer Routineaufgaben sollen Apotheken anlässlich einer telemedizinischen Leistung, beispielsweise einer Videosprechstunde, erbringen können. Details zu diesem Angebot und zur Vergütung der neuen Leistung sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband vereinbaren.
Wie schnell das Digitaltempo anzieht, dürfte auch vom Vertrauen der Menschen in den Umgang mit den sensiblen Daten abhängen – und von der Umsetzung. Die E-Akte werde nur Einzug in den Praxisalltag finden, wenn sie nicht leer bleibe, mahnte der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Daher müssten alle Akteure im Gesundheitswesen verpflichtet sein, Daten einzuspielen.
Viele Mediziner seien aber nach wie vor frustriert, weil Anwendungen nicht stabil funktionieren, hatte Ärztepräsident Klaus Reinhardt deutlich gemacht. Und Praxen und Kliniken seien »keine Versuchslabore für unausgereifte Technik«. Um Fortschritte genauer im Blick zu haben, soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung ab 2024 quartalsweise über den Anteil von E-Rezepten berichten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.