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Unbedenkliche Farbenpracht?

Kritische Inhaltsstoffe in Make-up-Produkten

Make-up muss gesundheitlich unbedenklich sein. Doch was heißt das genau und wie wird es eigentlich überprüft? Und auf welche möglicherweise kritischen Inhaltsstoffe sollten Verbraucher achten?
Judith Schmitz
26.10.2022  09:00 Uhr

Verbraucherschutz ausreichend?

Behörden wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUAKA) sowie Verbraucherorganisationen überprüfen stichprobenartig Make-up-Produkte. Andrea Keck-Wilhelm vom CVUAKA sagt gegenüber PTA-Forum: »Bei Make-up-Produkten können wir keine auffällige Beanstandungsquote feststellen, sodass wir hier den Verbraucherschutz für ausreichend erachten. Sowohl bei Veröffentlichungen von Ökotest, wie auch bei Stiftung Warentest werden die für die Bewertung ausschlaggebenden Kriterien angegeben. Diese gehen häufig über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.«

Ein Beispiel dafür ist die Einstufung von Titandioxid als Schadstoff durch die Stiftung Warentest in ihrem Lippenstifttest in der Ausgabe 11/2021. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sieht Titandioxid für Lebensmittel seit Mai 2021 als nicht mehr sicher an: Studiendaten konnten den Verdacht einer erbgutschädigenden Wirkung bei Verzehr der Substanz nicht entkräften. Seit August darf Titandioxid nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden. In Kosmetika ist das weißende Farbpigment aber weiterhin erlaubt.

Keck-Wilhelm: »Da die VO (EG) Nr. 1223/2009 das Ziel hat, ein hohes Gesundheitsniveau zu gewährleisten, und die Regelungen auch stetig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden, halten wir Make-up-Produkte, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, grundsätzlich für sicher. Da eine lückenlose Überwachung nicht möglich ist, kann es jedoch immer wieder einzelne Produkte geben, die den Anforderungen der Verordnung nicht entsprechen.«

Dr. Kerstin Effers von der Verbraucherzentrale NRW fordert eine gesetzliche Regelung und Bewertung der Inhaltsstoffe nach dem Vorsorgeprinzip in Bezug auf die Gesundheitsverträglichkeit und für die Überwachungsbehörden mehr Kapazität zur Kontrolle von Kosmetik-Produkten. In Make-up- und weiteren Produkten sollten ihrer Ansicht nach »nur Inhaltsstoffe verwendet werden, zu denen öffentlich zugänglich eine toxikologische Bewertung vorgelegt wird, die belegt, dass die Substanz keine Gesundheits- und Umweltrisiken birgt«.

Mögliche Gründe, dass sich in manchen getesteten Make-up-Produkten verbotene Substanzen oder zwar erlaubte Substanzen, aber in überschrittener Höchstmenge finden, könnten laut Effers etwa Verunreinigungen, eine unzureichende Rohstoffqualität oder fehlende chemische Überprüfungen der Rohstoffe seitens der Hersteller sein.

Der Verband der chemischen Industrie weist darauf hin, dass ein Claim wie »ohne xx« oder »frei von xx« nicht automatisch bedeute, dass statt der Substanz gar nichts eingesetzt werde. Um denselben Effekt zu erzielen, könnten andere, vielleicht weniger gut erforschte Substanzen oder eine Vielzahl an Substanzen die Lücke füllen. Zudem: Die Dosis macht das Gift. Bevor vor einer Substanz gewarnt wird, sollte wissenschaftlich geprüft werden, ob die im Produkt enthaltene Menge des Stoffes für die toxische Wirkung ausreiche.

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