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Covid-19-Medikamente

Leitfäden für die Beratung zu Lagevrio und Paxlovid

Viele hoffen auf die neuen Covid-19-Medikamente Molnupiravir (Lagevrio® von MSD) und Nirmatrelvir plus Ritonavir (Paxlovid® von Pfizer). Was bei der Beratung und Abgabe wichtig ist, hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker zusammengefasst.
Daniela Hüttemann
06.01.2022  12:00 Uhr

Die Leitfäden wurden von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) in Zusammenarbeit mit der Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie, Universitätsklinikum Heidelberg, erarbeitet. Sie sind in Checklisten-Form sehr übersichtlich gehalten und auf der AMK-Website herunterzuladen. Seit Montagmittag steht dort die Checkliste für Lagevrio zur Verfügung; der Leitfaden für Paxlovid soll zeitnah folgen. Die AMK rechnet damit, dass auch Paxlovid in Kürze durch das Bundesgesundheitsministerium verfügbar gemacht wird. Weiteres Informationsmaterial sowohl für Anwendende als auch die Heilberufe sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden.

Im Beratungs- und Dokumentationsleitfäden sollen Apotheken zunächst einmal dokumentieren, ob für den entsprechenden Patienten eine Verordnung vorliegt und wie diese der Apotheke mitgeteilt wurde. Eine Bestellung auf Vorrat ist nicht zulässig. Der Beginn der Symptome sollte maximal fünf Tage her sein. Außerdem soll erfasst werden, wie der Impfstatus ist. 

Beide Präparate müssen über fünf Tage eingenommen werden. Bevor die Tabletten beziehungsweise Kapseln verordnet werden, muss der Arzt zudem eine schwere Covid-19-Erkrankung ausschließen. Vorgesehen sind die neuen Covid-19-Medikamente bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Infektionsverlauf. Dementsprechend sollen der oder die vorliegenden Risikofaktoren wie Übergewicht oder Diabetes dokumentiert werden. Die indikationsgerechte Verordnung muss jedoch nicht von der Apotheke überprüft werden.

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