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Covid-19-Medikamente

Leitfäden für die Beratung zu Lagevrio und Paxlovid

Viele hoffen auf die neuen Covid-19-Medikamente Molnupiravir (Lagevrio® von MSD) und Nirmatrelvir plus Ritonavir (Paxlovid® von Pfizer). Was bei der Beratung und Abgabe wichtig ist, hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker zusammengefasst.
Daniela Hüttemann
06.01.2022  12:00 Uhr

Keine Dosisanpassung bei Molnupiravir, aber bei Nirmatrelvir

Bei Molnupiravir ist keine Dosisanpassung bei Älteren, Adipositas, Nieren- oder Leberfunktionsstörungen nötig. Anders sieht dies bei Paxlovid aus. Bei einer mäßigen Nierenfunktionsstörung (eGFR ≥ 30 bis 60 ml/min) soll statt zwei nur eine Filmtablette Nirmatrelvir (150 mg) plus eine Filmtablette Ritonavir (100 mg) eingenommen werden. 

Keine Dosisanpassung von Nirmatrelvir ist bei Älteren, Adipositas oder leichten bis mittelschweren Leberfunktionsstörungen (Child-Pugh A, B) nötig. Bei schwerer Nieren- oder Leberfunktionsstörung ist Paxlovid kontraindiziert.

Bestellung und Abgabe dokumentieren

Die Apotheke soll auf dem Bogen dokumentieren, wann das Präparat bei ihr bestellt wurde und wann sie es beim Großhandel geordert hat. Ebenso soll der Eingang in der Apotheke sowie die Abgabe/Auslieferung an den Patienten inklusive BfArM-Hinweisen für Anwendende und ein Begleitschreiben von MSD für Patienten dokumentiert werden. Die Beratung durch die Apotheke, ob persönlich in der Apotheke, per Telekommunikation oder per pharmazeutischem Botendienst, sollte vermerkt werden.

Zudem können auf der Checkliste unerwünschte Arzneimittelwirkungen dokumentiert werden. Die AMK bittet, die Patienten aktiv danach zu fragen und entsprechende Beschwerden zu melden. Zum Online-Meldeformular gelangt man direkt über den abgedruckten QR-Code.

Neben den beiden Präparate-spezifischen Checklisten haben AMK und die Pharmazeuten der Uni Heidelberg auch eine tabellarische Gegenüberstellung der Medikamenteneigenschaften erstellt.

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