Medikamente verantwortungsvoll entsorgen |
Erst seit dem Jahr 2006 ist im Zulassungsverfahren für Arzneimittel Verfahren auch eine Prüfung auf Umweltverträglichkeit vorgesehen. Das bedeutet, dass es für alle Medikamente, die seit mehr als 15 Jahren zugelassen sind, keinerlei Nachweis für ihre ökologische Unbedenklichkeit gibt. Und auch die geprüften Arzneimittel sind nicht unbedingt harmlos. Zwar legen die Leitlinien der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA Wirkschwellen fest, jedoch nur für Wirk- und nicht für Hilfsstoffe. Auch Kombinationen von Arzneistoffen oder spezifische physikalische Parameter finden keine Berücksichtigung.
Überschreitet ein Arzneimittel den Grenzwert, erhält der Hersteller lediglich einen Hinweis, das Risiko zu reduzieren. Bei der Nutzen-Risiko-Bewertung spielen die Umweltaspekte keine Rolle, so dass es nicht möglich ist, besonders umweltschädlichen Arzneimitteln, beispielsweise mit PBT-Eigenschaften, die Zulassung zu verwehren. Die Überwachung neuer Arzneimittel nach der Zulassung erfasst zwar Nebenwirkungen und Interaktionen am Menschen, jedoch keine Umweltdaten.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung während des Zulassungsverfahrens werden nicht veröffentlicht und finden deshalb auch keinen Eingang in die Informationen für Fachkreise. Leider können damit in Deutschland Ärzte für ihre Patienten geeignete Arzneimittel nicht nach Umweltaspekten auswählen. Ein Vorbild könnte Schweden sein, wo es ein entsprechendes Klassifikationssystem gibt. Denn häufig gibt es umweltverträgliche Alternativen.
Die so genannte »Weise Liste« (kein Schreibfehler!) empfiehlt seit 16 Jahren schwedischen Medizinern Medikamente für häufige Krankheiten auch unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit. Im Jahr 2017 startete das Bundesumweltamt unter dem Titel »Arznei für Mensch und Umwelt« eine Initiative zur Vermittlung des entsprechenden Wissens an Ärzte in der Aus- und Fortbildung. Doch bis alle verschreibenden Ärzte für das Thema sensibilisiert sind, werden Jahrzehnte vergehen.
Ganz vorn in der Liste der Arzneimittel, die im Verdacht stehen, die Umwelt zu schädigen, finden sich häufig verordnete Wirkstoffe wie Diclofenac, 17-β-Estradiol und 17-α-Ethinylestradiol, Antibiotika, in erster Linie Azithromycin, Clarithromycin, Erythromycin, Ciprofloxacin und Amoxicillin, zahlreiche Psychopharmaka, Antidiabetika, vor allem Metformin, und Betablocker sowie Hilfsstoffe wie Titandioxid oder Zinkoxid. Im stationären Bereich spielen jodhaltige Röntgenkontrastmittel und das Narkosemittel und Treibhausgas Desfluran bei den problematischen Einträgen eine Rolle.
Östrogene beeinflussen die Reproduktion von Wirbeltieren im Wasser, Diclofenac und Ibuprofen schädigen die inneren Organe von Fischen und Antibiotika töten nicht nur Bakterien, sondern auch in Symbiose mit ihnen lebende Pilze, Algen und Pflanzen. Psychopharmaka beeinflussen das Verhalten von Amphibien und Fischen und nehmen damit indirekt Einfluss auf deren Fortpflanzung und Verhalten. Die Tiere werden langsamer, teilnahmsloser oder aggressiver, was sie zum Beispiel zur leichten Beute macht oder Gefahren nicht erkennen lässt.
Offiziell ist von »Mikroverunreinigungen« die Rede, jedoch sind Arzneimittel gerade in geringen Konzentrationen hoch wirksam. Wie sie untereinander und mit anderen Mikroverunreinigungen aus Industrie und Landwirtschaft interagieren, ist noch kaum erforscht. Grenzwerte für jeden Stoff separat festzulegen, ist deshalb vermutlich nicht zielführend, wenn die Umwelt tatsächlich entlastet werden soll.