Mehr als nur zappelig |
Alternativ können Ärzte auf die Nicht-Stimulanzien Atomoxetin oder Guanfacin zurückgreifen. Sie können bei begleitenden Ticks oder Angststörungen vorteilhaft sein, ebenso wenn ein Missbrauch befürchtet wird. Guanfacin wirkt als selektiver Alpha-2-Adrenozeptor-Agonist und wird auch zur Behandlung von Bluthochdruck eingesetzt, weshalb als Nebenwirkung Schläfrigkeit auftreten kann. Atomoxetin hemmt selektiv die Noradrenalin-Wiederaufnahme und wurde ursprünglich als Antidepressivum entwickelt. Patienten müssen sich zu Therapiebeginn allerdings etwas gedulden, da die Wirkung erst nach circa einer Woche eintritt. Zyklusstörungen oder sexuelle Dysfunktionen wie Erektionsstörungen sind möglich. Andere Wirkstoffe wie beispielsweise Serotonin-Wiederaufnahmehemmer werden laut Leitlinie nicht empfohlen. Allenfalls atypische Neuroleptika können bei starker Impulskontrollstörung oder Aggression zeitlich begrenzt empfohlen werden.
Generell gilt: Egal ob Stimulans oder Nicht-Stimulans, der Patient sollte vor und während der Therapie gründlich untersucht und begleitet werden, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ernste Nebenwirkungen auszuschließen. Blutdruck und Puls, aber auch Körpergröße und Gewicht müssen deshalb besonders bei Kindern engmaschig kontrolliert werden. Stockt beispielsweise das Längenwachstum, kann es durchaus in einer Therapiepause in den Ferien aufgeholt werden. Auch Appetitmangel und Gewichtsabnahme sind häufig. Trotzdem sind eine ausgewogene Ernährung und genügend Sport genauso für schlanke Kinder wichtig. Manche profitieren zusätzlich vom Verzicht auf künstliche Farbstoffe und andere Nahrungszusatzstoffe.
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Die Stimulanzien Methylphenidat, Amphetamin und Dexamfetamin unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und dürfen demnach nur auf ein Betäubungsmittel-(BtM-)Rezept verordnet werden. Hierbei gibt es eine Reihe von Formalitäten zu beachten. Zur Erinnerung: Es ist nach dem Tag der Ausstellung noch sieben Tage gültig. Das Arzneimittel muss eindeutig verordnet sein und die Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form angegeben sein. Die Angabe des Wirkstoffs mit einer N-Größe genügt also nicht. Auch eine Dosierung oder Gebrauchsanweisung, Arztstempel und Unterschrift dürfen auf dem Rezept nicht fehlen. Gerade Erwachsene können durchaus höhere Tagesdosen benötigen und dabei mitunter die Höchstmengen überschreiten. Dies ist durch ein »A« zu kennzeichnen.