Migräne ist mehr als Kopfschmerz |
Barbara Döring |
12.07.2024 15:00 Uhr |
Viele Migränepatientinnen haben deshalb Bedenken, ein orales Kontrazeptivum anzuwenden. Laut der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zur hormonellen Kontrazeption ist das Schlaganfallrisiko für Migränepatientinnen mit Aura, die ein kombiniertes hormonelles Kontrazeptivum einnehmen, um das zwei- bis vierfache erhöht. Die Autoren der Leitlinie, die derzeit überarbeitet wird, empfehlen, bei Frauen mit Migräne Alternativen zu kombinierten hormonellen Verhütungsmitteln zu bevorzugen. Als absolute Kontraindikation für Estrogen-Gestagen-Präparate wird eine Migräne mit Aura bewertet, als relative Kontraindikation eine Migräne ohne Aura.
Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) sieht das zum Teil anders: Da die meisten Migränepatientinnen keine Aura aufweisen, sei davon auszugehen, dass beim Löwenanteil der Patientinnen das Schlaganfallrisiko definitiv nicht erhöht ist. Demnach bestünden keinerlei grundsätzliche Kontraindikationen für eine Hormonbehandlung, wird Professor Dr. Arne May, Facharzt für Neurologie und Leiter der Kopfschmerzambulanz der Universitätsklinik Hamburg in der Pressemeldung zitiert.
Migränepatientinnen mit Aura, die aufgrund weiterer kardiovaskulärer Risikofaktoren wie Rauchen tatsächlich ein deutlich erhöhtes Schlaganfallrisiko aufweisen, sollten über die Zusammenhänge aufgeklärt werden. Als Ausweichmethode kommt für sie eine Verhütung mit einem reinen Gestagen-Präparat infrage, da sich die Risikoerhöhung allein durch den Estrogenanteil ergibt.
Ob Migräne oder nicht – um einem Schlaganfall vorzubeugen, ist es in jedem Fall sinnvoll, die bekannten Risikofaktoren zu vermeiden oder eine Erkrankung, die das Risiko erhöht, gut einzustellen. Dazu zählen neben den oben erwähnten Faktoren auch Bewegungsmangel, hoher Alkoholkonsum, Stress sowie Diabetes, Herzrhythmusstörungen, hohe Blutfettwerte und ein Schlaf-Apnoe-Syndrom.
Die Zeichen eines Schlaganfalls können jenen einer Aura sehr ähnlich sein. Um diese richtig einzuordnen, raten Neurologen Patienten mit Aura und ihren Angehörigen bei einer Attacke besonders aufmerksam die Symptome zu beobachten. Bemerkt ein Patient während einer Aura Beschwerden, die er bisher nicht kennt, oder treten Aura-Beschwerden zeitgleich mit Kopf- oder Gesichtsschmerzen auf, sollte auch an die Möglichkeit eines Schlaganfalls gedacht werden. Experten empfehlen zudem, sicherheitshalber den Notruf zu wählen, wenn zu Kopfschmerzen, die nach der Medikamenten-Einnahme nicht abklingen, Lähmungen, Artikulations- oder Sehstörungen hinzukommen.
Typische Sehstörungen sind zum Beispiel das Sehen von Doppelbildern, Lichtblitzen oder Zickzack-Bildern. Im Gegensatz zur Migräneaura, die allmählich zunimmt und langsam, in der Regel innerhalb einer Stunde, wieder abklingt, setzen zudem Schlaganfallsymptome wie Taubheit, Schwäche oder Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen und/oder Gleichgewichtsstörungen typischerweise abrupt ein.
Eine gute Hilfe, um schnell die Zeichen eines Schlaganfalls zu erkennen, ist der FAST-Test. FAST steht dabei für die englischen Begriffe face, arms, speach und time: Ist das Gesicht (face) einseitig verzogen? Kann der Patient beide Arme (arms) nicht nach vorne strecken? Ist der Betroffene nicht in der Lage, einen einfachen Satz nachzusprechen (speach)? Trifft all dies nicht zu, ist keine Zeit (time) zu verlieren, den Notruf 112 zu wählen.
Ob Spannungskopfschmerz oder Migräne – wer häufig darunter leidet, sollte in jedem Fall die Beschwerden ärztlich abklären lassen, um die individuell optimale Therapie zu finden. Patienten, die versuchen, mit rezeptfreien Schmerzmitteln ihre Migräne eigenständig in den Griff zu bekommen, laufen bei häufigen Attacken Gefahr, zu viele Medikamente einzunehmen. Dann können sowohl nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) als auch Triptane selbst einen schmerzmittelbedingten Kopfschmerz auslösen. Damit es nicht so weit kommt, kann der Arzt bei häufigen Migräneanfällen eine prophylaktische Medikation wie Botox oder CGRP-Antikörper verordnen.