Mit Phytopharmaka gut beraten |
Auch der Unterschied zu Nahrungsergänzungsmitteln sei regelmäßig Gegenstand in einem Phyto-Beratungsgespräch. Köstner, die auch als Apothekencoach arbeitet, machte das am Beispiel von Traubensilberkerzen-haltigen Zubereitungen deutlich. Während sich Remifemin® mit seinem isopropanolischen Cimicifuga-racemosa-Spezialextrakt aufgrund hervorragender Studienlage zur leitliniengerechten Behandlung von menopausalen Beschwerden eignet, bieten Traubensilberkerze-haltige Nahrungsergänzungsmittel etwa aus dem Internet laut Köstner keinen Wirksamkeitsbeleg.
»Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebensmittelgesetz. Es existieren keine Studien. Die Beurteilung der Sicherheit und Verträglichkeit ist nicht möglich. Angaben zum Extraktionsmittel und zum enthaltenen Pflanzenbestandteil sind nicht bindend, genauso wie die Angabe des Droge-Extrakt-Verhältnis.« Auch was die Menge der Inhaltsstoffe betrifft, werde es bei Nahrungsergänzungsmitteln reichlich unkonkret: »Die tatsächliche Menge im Produkt kann 50 Prozent und mehr von der Angabe auf der Verpackung abweichen«, führte Köstner aus. Mit geprüften Extrakten aus der Apotheke sei man in jedem Falle besser beraten.