Morbus Parkinson als Berufskrankheit |
Parkinson-Patienten, die beruflich regelmäßig Pestiziden ausgesetzt sind, sollten deshalb ihre behandelnden Ärzte davon unterrichten, sodass gegebenenfalls eine Anzeige bei der Berufsgenossenschaft erfolgen kann. Das ist ganz im Sinne der Patienten: Wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, müssen Betroffene für Leistungen und Aufwendungen, die deswegen entstehen, nicht zahlen, weil die gesetzliche Versicherung für Behandlungskosten und Geldleistungen aufkommt.
Auch wenn nur der Verdacht einer Berufskrankheit besteht, können Versicherungsträger und Arbeitgeber für vorbeugende medizinische oder präventive Maßnahmen aufkommen, die über den regulären Arbeitsschutz hinausgehen. »Es ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn PTA Parkinson-Betroffene im Gespräch nach Pestizid-Exposition fragen«, betont Berg. »Pestizide sind ein ganz klarer Risikofaktor für Parkinson, das ist schon lange belegt.«
Bereits Jahre vor dem Auftreten motorischer Parkinson-Symptome wie Zittern, Muskelsteifheit oder Verlangsamung können erste Frühsymptome auftreten, die sich nicht unmittelbar der Parkinson-Krankheit zuordnen lassen:
Wer derlei Symptome an sich oder einer vertrauten Person feststellt, ohne dass es eine andere Erklärung dafür gibt, sollte sie ärztlich abklären lassen.
Damit ein gesichertes Parkinson-Syndrom als Berufskrankheit anerkannt wird, müssen Betroffene belegen, dass sie an mindestens 100 Tagen Pestizide einer Funktionsgruppe, das heißt Herbizide, Fungizide oder Insektizide, ausgebracht haben oder auf andere Art mit Pestiziden in Kontakt waren – das heißt, dass sie Pestizide entweder eingeatmet oder über die Haut aufgenommen haben. Wie lange die konkrete Tätigkeit gedauert hat, ist dabei unerheblich. Was zählt, ist, dass der Kontakt überhaupt stattgefunden hat.
Bei extrem hohen Belastungen, zum Beispiel im Rahmen von Störfällen, kann eine Parkinson-Krankheit auch durch weniger als 100 Anwendungstage einer Funktionsgruppe verursacht werden. Arbeiten, die mit einer entsprechenden Exposition einhergehen, werden meistens mit Bezug zur Landwirtschaft oder auch zum Gartenbau ausgeübt – sei es durch Beschäftigte, die auf die Anwendung von Pestiziden spezialisiert sind, sei es durch anderes (landwirtschaftliches) Personal oder die Landwirte selbst.