Mundschutz richtig tragen – so geht‘s |
Die Maske soll dazu dienen, Tröpfchen abzufangen, die wir beim Sprechen, Lachen, Husten oder Niesen ausstoßen. Grundsätzlich gilt daher: Je dichter der Stoff, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass kleine Tröpfchen hindurch gelangen. Allerdings sollte man unter der Maske noch gut atmen können.
Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) kann das Tragen von Masken zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen. Der Stoff kann Schutz vor größeren Tröpfchen bieten und Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen verhindern. Für die selbst gemachten Masken gibt es keine Normen, entsprechend gibt es keine nachgewiesene Schutzwirkung. Laut RKI filtern die selbstgemachten Masken in der Regel aber vermutlich weniger Tröpfchen als etwa der mehrlagige medizinische Mund-Nasen-Schutz.
Das BfArM weißt zudem darauf hin, dass die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind weiterhin einzuhalten. Auch, dass mit Maske der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden sollte.
Sachsen hatte als erstes Bundesland eine Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen eingeführt. Dort gilt sie bereits seit Montag. Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt kündigten heute eine solche Verpflichtung an. Thüringen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten dies bereits zuvor getan. Einzelne Städte wie Jena, Münster oder Tübingen planen eine Maskenpflicht oder haben sie bereits umgesetzt.
Zur Einhaltug dieser Pflicht soll in der Regel das Tragen einer sogenannten Community-Maske oder DIY-Maske, die beispielsweise anahnd von Anleitungen aus dem Internet aus handelsüblichen Stoffen selbst genäht wurden, genügen.
Bundesland | Beginn Maskenpflicht |
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Baden-Württemberg | Maskenpflicht ab Montag (27. April) |
Bayern | Maskenpflicht ab Montag (27. April), in einigen Kommunen früher |
Berlin | Maskenpflicht ab Montag (27. April), nur im Nahverkehr |
Brandenburg | Maskenpflicht ab Montag (27. April), nur im Nahverkehr |
Bremen | Beschluss über Maskenpflicht am Freitag (24. April), Einführung ab Montag (27. April) geplant |
Hamburg | Maskenpflicht ab Montag (27. April) |
Hessen | Maskenpflicht ab Montag (27. April) |
Mecklenburg-Vorpommern | Maskenpflicht ab Montag (27. April) |
Niedersachsen | Maskenplficht ab Montag (27. April) |
Nordrhein-Westfalen | Maskenpflicht ab Montag (27. April) |
Rheinland-Pfalz | Maskenpflicht ab Montag (27. April) |
Saarland | Maskenpflicht ab Montag (27. April) |
Sachsen | Maskenpflicht gilt bereits seit Montag (20. April) |
Sachsen-Anhalt | Maskenpflicht ab Donnerstag (23. April) |
Schleswig-Holstein | Maskenpflicht ab Mittwoch (29. April) |
Thüringen | Maskenpflicht ab Freitag (24. April) |