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Pertussis-Impfung und Rhesusprophylaxe

Neue Leistungen im Mutterpass

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Keuchhusten-Impfung und die gezielte Rhesusprophylaxe in den Mutterpass aufzunehmen. Damit wird der Pass an die neuen GKV-Leistungen für werdende Mütter angepasst.
Juliane Brüggen
15.09.2021  14:00 Uhr

Ärzte können zukünftig im Mutterpass dokumentieren, ob eine Schwangere die Keuchhusten(Pertussis)-Impfung erhalten hat. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung seit März 2020 für jede Schwangerschaft – unabhängig davon, in welchem Zeitabstand eine vorherige Impfung erfolgt ist. Seit Juli 2020 ist die Pertussis-Impfung für Schwangere eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der Mutterpass soll außerdem neue Ausfüllfelder zur gezielten Rhesusprophylaxe enthalten. Hintergrund ist, dass Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D seit Juli 2021 Anspruch auf einen Bluttest haben, der zeigt, ob eine Anti-D-Prophylaxe tatsächlich erforderlich ist. Zuvor erhielten alle Rhesus-D-negativen Schwangeren pauschal eine Anti-D-Prophylaxe. Durch die Blutuntersuchung kann nun der Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes bestimmt und die unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) vermieden werden. Ist das ungeborene Kind Rhesus-D-positiv, besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Rhesus-D-negativen Mutter.

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