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Medikamenten-Austausch
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Neue Regeln für den Biologika-Austausch

Biologika müssen in der Apotheke künftig unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden – und zwar nicht nur bei bestehenden Rabattverträgen. Ab dem 1. April gelten dieselben Preisvorgaben wie bei Generika. Im Rahmenvertrag sollen bis zum Monatswechsel noch einige Anpassungen umgesetzt werden.
AutorKontaktPZ
Datum 12.03.2026  08:00 Uhr
Folgen nun Preiskampf und Verunsicherung?

Folgen nun Preiskampf und Verunsicherung?

Die Hersteller befürchten nun einen ähnlich ruinösen Preiskampf durch Rabattverträge wie einst bei den Generika. Die ABDA, vertreten durch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apothekerschaft (AMK), hatte sich vor allem mit Blick auf die komplexen Therapien gegen eine generelle Austauschpflicht gewandt. Bereits kleine Änderungen in der Art der Applikation könnten zu massiver Verunsicherung bei den Patienten bis hin zur Non-Adhärenz oder gar zur Wahrnehmung von Noceboeffekten führen.

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Biologika

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