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Strukturiertes Screening mit Hindernissen

Neue Regelungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Anfang des Jahres hat sich beim Screening auf Gebärmutterhalskrebs einiges geändert. So werden Frauen ab 35 neben der jährlichen gynäkologischen Untersuchung alle drei Jahre zu einem Test auf humane Papillomviren (HPV) eingeladen, der mit dem üblichen Pap-Abstrich kombiniert wird. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) befürchtet Kapazitätsengpässe bei der Abklärung kritischer Befunde, die unter Umständen die Behandlung hinauszögern könnten.
Barbara Erbe
28.02.2020  10:00 Uhr
Neue Regelungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Grund für einen Teil der Neuerungen ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) aus dem Jahr 2013. Um die Vorgaben zu erfüllen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherige Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) in ein umfassenderes Screeningprogramm überführt. Frauen, die gesetzlich krankenversichert und zwischen 20 und 65 Jahre alt sind, werden demnach ab 2020 alle fünf Jahre schriftlich von ihrer Krankenkasse über die Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs informiert und zur Teilnahme aufgefordert. Auch Frauen über 65 können die Untersuchung in Anspruch nehmen – routinemäßig angeschrieben werden sie aber nicht. Außerdem soll das Screening und seine Ergebnisse systematisch dokumentiert und wissenschaftlich evaluiert werden.

Neu ist, dass sich die Untersuchungsangebote je nach Altersgruppe unterscheiden. Nach Beschluss des G-BA können Frauen zwischen 20 und 34 Jahren – wie bislang – einmal jährlich die gynäkologische Untersuchung zur Krebsfrüherkennung und eine zytologische Untersuchung, den sogenannten Pap-Test, wahrnehmen. Bei dem nach dem griechischen Arzt George N. Papanicolaou benannten Test wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und unter dem Mikroskop auf veränderte Zellen untersucht. Bei auffälligem Befund ist eine erneute Kontrolle vorgesehen, gegebenenfalls auch ein HPV-Test. Bei entsprechender Befundstärke haben die Patientinnen Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik mit dem Kolposkop, eine Art Mikroskop für die gynäkologische Untersuchung, gegebenenfalls mit einer Gewebeentnahme (Biopsie).

Frauen, die 35 Jahre oder älter sind, bekommen zwar nach wie vor jährlich eine klinische Untersuchung. Statt des bisherigen alleinigen Pap-Abstriches erhalten sie aber von nun an alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung. Bei dieser Ko-Testung wird ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht. Je nach Ergebnis kann auch hier eine weitere Ko-Testung in kürzerem oder längerem Abstand oder auch eine Kolposkopie folgen.

Um diese Kolposkopien durchzuführen – der BVF schätzt einen erheblichen Mehraufwand gegenüber den bisherigen Kolposkopie-Untersuchungen –, genügt nicht mehr die bisherige, von den kassenärztlichen Vereinigungen anerkannte, Qualifizierung. Stattdessen wurden im Sommer 2019 die Anforderungen an Zentren, die Abklärungskolposkopien durchführen können, erheblich erhöht – so muss eine Zahl von 100 Kolposkopien jährlich nachgewiesen werden. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) teilte im Dezember 2019 mit, dass nur etwa 180 Dysplasiezentren und Dysplasieeinheiten in Deutschland diese Anforderungen aktuell erfüllen können.

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