| Sven Siebenand |
| 26.08.2026 08:00 Uhr |
Wirken Nicht-Opioid-Analgetika nur unzureichend oder werden nicht vertragen, kann ein neues cannabinoidbasiertes Präparat eine Therapieoption sein. / © Getty Images/Halfpoint Images
Zugelassen wurde das Medikament als Monotherapie bei chronischen Schmerzen im unteren Rückenbereich mit radikulärer (neuropathischer) Komponente bei Erwachsenen, wenn eine vorherige Therapie mit Nicht-Opioid-Analgetika unzureichend wirksam war oder nicht vertragen wurde. Pro Milliliter der Flüssigkeit zum Einnehmen sind 28 bis 32 mg Dickextrakt aus Cannabisblüten (Cannabis sativa L. DKJ127, flos), entsprechend 19 mg Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), enthalten.
Das Cannabinoid THC, die hauptsächlich wirksame Komponente dieser pflanzlichen Zubereitung, wirkt als partieller Agonist an den Cannabinoidrezeptoren CB1 und CB2 des Endocannabinoidsystems. Der genaue Mechanismus, durch den THC bei chronischen Schmerzen eine schmerzstillende Wirkung entfaltet, ist nicht vollständig geklärt. Experimentelle Daten deuten auf zentrale und periphere Wirkungen hin, die durch die Aktivierung der CB1/CB2-Rezeptoren vermittelt werden.
Die Titration der individuellen Behandlungsdosis von Exilby sollte gemäß einem in der Fachinformation abgedruckten Titrationsschema erfolgen und kann bis zu drei Wochen dauern. Da die gleichzeitige Einnahme mit einer Mahlzeit die Bioverfügbarkeit im Vergleich zum nüchternen Zustand erhöht, sollte das verschreibungspflichtige Mittel stets einheitlich in Bezug auf die Nahrungsaufnahme eingenommen werden, das heißt immer mit oder immer ohne eine Mahlzeit, um Schwankungen in der Exposition zu minimieren.
Die am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen waren Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit und Somnolenz. Nebenwirkungen traten vor allem während der Titration auf und waren in der Regel von leichter bis mittelschwerer Intensität. Die Symptome waren typischerweise vorübergehend und nahmen bei fortgesetzter Behandlung ab.
Bei Frauen, die schwanger sind oder stillen, besteht eine Kontraindikation. Ebenso ist das neue Mittel tabu bei Patienten mit bekannter oder vermuteter Anamnese beziehungsweise Familienanamnese von Schizophrenie oder einer anderen psychotischen Erkrankung, einer Anamnese einer schweren Persönlichkeitsstörung oder anderer schwerwiegender psychiatrischer Störungen einschließlich einer schweren Depression.