Nicht so süß! |
Zucker lässt sich an vielen Stellen einsparen. Dabei muss nicht sofort alles Süße vom Speiseplan gestrichen werden. Besser ist es, Zuckerfallen zu finden und sich Schritt für Schritt von bestimmten Ernährungsgewohnheiten zu trennen. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, stark verarbeitete und zuckergesüßte Lebensmittel selten und maßvoll zu verzehren und zuckergesüßte Getränke durch Wasser oder ungesüßte Tees zu ersetzen. Kinder sollten sich am besten erst gar nicht an Zucker und seinen süßen Geschmack gewöhnen. Das setzt allerdings eine hohe Ernährungskompetenz von Verbrauchern voraus, um aus der Vielzahl von Lebensmitteln im Supermarkt diejenigen auswählen zu können, die im Hinblick auf den Zuckergehalt günstig sind. Dabei spielt die Nährwertkennzeichnung eine wichtige Rolle.
Die Form der Nährwertkennzeichnung ist seit Dezember 2016 durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) für alle vorverpackten Lebensmittel EU-weit vorgegeben. So muss auf dem Etikett tabellarisch der Gehalt der sieben Nährwerte Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 g beziehungsweise 100 ml stehen. Auf Gummibärchen ist beispielsweise die Angabe »Kohlenhydrate: 77 g, davon Zucker: 46 g« zu finden.
Diese Pflichtangaben dürfen die Hersteller durch bestimmte freiwillige Angaben ergänzen. So dürfen beispielsweise positive Nährwerteigenschaften wie »zuckerarm« oder »zuckerfrei« verwendet werden, wenn sie den Anforderungen der europäischen Health-Claims-Verordnung entsprechen. Freiwillig dürfen die Hersteller auch die Werte pro Portion ergänzen, entweder tabellarisch oder als grafische Darstellung in Form kleiner Tonnen. Doch die Portionsangaben sind von den Herstellern oft unrealistisch klein gewählt, um den Zuckergehalt zu drücken und das Produkt gesund zu rechnen. Außerdem problematisch: Anhand der Nährwertdeklaration lässt sich nicht erkennen, ob es sich um natürlich enthaltenen Zucker beispielsweise aus Trockenobst oder um zugesetzten Zucker handelt. Eine separate Deklaration für den Gehalt an freien oder zugesetzten Zuckern gibt es in Deutschland bislang nicht.