Nur kleine Tamoxifen-Packungen abgeben |
Die anlässlich der Corona-Pandemie geschaffenen Sonderregeln bei der Rezeptbelieferung sind aktuell noch bis zum 31. Mai 2022 in Kraft (SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung). Diese erlauben es Apotheken unter anderem, auf eine andere Packungsgröße auszuweichen, wenn kein Arzneimittel in der verordneten Packungsgröße vorrätig oder lieferbar ist. Gleiches gilt für die Wirkstärke. Zu beachten ist, dass die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten werden darf. Das Rezept ist mit der Sonder-PZN für Akutversorgung (Faktor 5 oder 6) zu kennzeichnen.
Apotheken dürfen zudem Teilmengen aus einer größeren Packung abgeben, wenn eine kleinere Menge verordnet ist und keine entsprechende Packung lieferbar. Dazu wird bei der ersten Auseinzelung neben der PZN des Arzneimittels die Sonder-PZN 06461127 aufgedruckt und der vollständige Preis der Packung abgerechnet. Die weiteren Abgaben von Teilmengen aus dieser Packung werden mit dem Sonderkennzeichen 06461133 kenntlich gemacht und mit 6,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) vergütet. Die Zuzahlung muss der Patient jeweils übernehmen.
Das Ausweichen auf kleinere Packungen und geringere Stärken spiegelt sich laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bereits in der Zahl der verordneten Packungen je Verordnung wider, da Patientinnen, die 10 mg Tamoxifen statt der sonst üblichen 20 mg erhalten, die doppelte Anzahl Tabletten für eine konstante Therapie benötigen.
»Die Behandlung kann so zwar gesichert werden, aber die Patientinnen und Patienten werden durch die je Packung fällige Zuzahlung finanziell stärker belastet. Abzuwarten bleibt, wie sich die Lage bis zur Behebung des Engpasses weiterentwickelt«, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried. Einzelberichten zufolge gebe es zurzeit streng kontingentierte Belieferungen der Apotheken durch den Großhandel und in der Folge auch Wartezeiten bis zur Versorgung. Nach Berechnungen des Zi sind mindestens 100.000 Patientinnen vom derzeitigen Lieferengpass bei tamoxifenhaltigen Arzneimitteln betroffen.