Psychische Probleme per App behandeln |
Durch DiGA sollen vor allem Betroffene leichter oder mittelschwerer psychischer Erkrankungen eine zusätzliche Unterstützung erhalten. / © Getty Images/AsiaVision
Panikattacken, Burnout, Depressionen oder Angstzustände: Rund ein Sechstel aller Menschen leiden in Deutschland nach Angaben des Bundesgesundheitssurveys (BGS) an psychischen Problemen oder Störungen. Und das mit steigender Tendenz. Wer hierzulande nach einem freien Therapieplatz sucht, muss jedoch mitunter monatelang warten. Für Betroffene und ihre Angehörigen eine schwierige Situation.
Unterstützung versprechen mittlerweile Online-Angebote auf Rezept: Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
DiGA sind geprüfte Apps und Programme, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Etwas mehr als fünfzig der Apps gibt es derzeit. Programme zur psychischen Unterstützung machen rund die Hälfte aus. »Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf eine Versorgung mit DiGA, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden können und durch die Krankenkasse erstattet werden«, erklärt Maik Pommer, Pressesprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Was Digitale Gesundheitsanwendungen von anderen Onlineprogrammen unterscheidet – und das ist auch der Grund, warum die Krankenkassen dafür zahlen: Das BfArM hat alle diese Anwendungen unter anderem auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert. »Kern des Verfahrens sind die Prüfung der Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften – vom Datenschutz bis zur Benutzerfreundlichkeit – sowie die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises für die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte.«
Wer sich einen Überblick darüber verschaffen möchte, welche DiGAs es für die Psyche gibt, findet sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM im Internet unter https://diga.bfarm.de/de.
Um eine DiGA nutzen zu können, braucht es in der Regel drei Schritte:
Versicherte können auch direkt einen Antrag auf Genehmigung bei ihrer Krankenkasse stellen, wenn eine entsprechende Indikation bereits vorliegt.