PTA bei Pharmazeutischen Dienstleistungen einbinden |
Nach Ansicht des BPhD müsse je nach Komplexität der pharmazeutischen Dienstleistung entschieden werden, ob dafür Zusatzqualifikationen nötig seien oder nicht. Ohne zusätzliche Qualifikationen wären zum Beispiel Blutdruckmessungen oder die Einweisung in medizinische Hilfsmittel wie Inhalatoren möglich. Mit einer entsprechenden Weiterbildung des pharmazeutischen Personals könnten auch Leistungen wie Impfungen angeboten werden.
Nicht alle Dienstleistungen sollten dabei als »apothekerpflichtig« gelten, so der BPhD. »Die PTA sollten an der Diskussion um die Dienstleitungen beteiligt werden, da sie ebenfalls einige pharmazeutische Dienstleistungen durchführen können«, so der BPhD. Daneben sollten auch Patientenvertreter mit einbezogen werden. Es sei notwendig, die Bedürfnisse von Patienten zu kennen und die Dienstleistungen daran anzupassen, um eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten.
Pharmazeutischen Dienstleistungen stellen laut dem BPhD eine Chance für das Gesundheitssystem dar, die Versorgung in Deutschland noch patientennäher und -individueller zu gestalten die gegenseitige Ergänzung medizinischer und pharmazeutischer Angebote weiter auszubauen.