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Stellungnahme des BPhD
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PTA bei Pharmazeutischen Dienstleistungen einbinden

Apotheken sollen ab 2022 neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Unklar ist noch, wie weit PTA hier eine Rolle spielen. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) fordert nun, unter anderem PTA mit in die Diskussion einzubeziehen. In einer Stellungnahme macht er deutlich, dass neben Apothekern auch PTA im Stande sind, einige solcher Leistungen durchzuführen.
AutorKontaktPZ
Datum 09.04.2021  11:00 Uhr

Im Dezember vergangenen Jahres trat das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft, durch das die flächendeckende Versorgung durch lokale Apotheken gefördert werden soll. Ein Element dieses Gesetzes sind Regelungen zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken ab Anfang 2022 anbieten sollen. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorierung stehen noch nicht, müssen aber bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Dem widmen sich aktuell der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband. In einer Pressemitteilung nimmt nun der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) dazu Stellung. 

Dabei bezieht sich der Verband unter anderem auf ein Grundlagenpapier der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, das im Februar 2021 veröffentlicht worden war. Darin schreibt der Verband, dass die Ausbesserung bestehender Versorgungsdefizite vorrangig in drei Bereichen durch pharmazeutische Dienstleistungen angegangen werden sollen:

  • die Minimierung der Risiken von Polymedikation,
  • die Verbesserung der Therapietreue
  • und die Prävention von Volkserkrankungen.

»Die genannten Themen sind essenziell für eine gute gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten und bilden somit einen ersten Grundstein für pharmazeutische Dienstleistungen«, heißt es seitens des BPhD. Gleichzeitig sollten darüber hinaus jedoch weitere pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden. Als Nächstes müsse daran gearbeitet werden, zu den Grundsätzen der ABDA konkrete Leistungen zu finden, die in der Apotheke angeboten werden könnten.

Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsleistungen über die verpflichtende Beratung nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hinaus, wie Rauchentwöhnungen, verschiedene Präventionsmaßnahmen und Schulungen zur Adhärenzförderung sowie Therapiebegleitungen beispielsweise bei chronischen Krankheiten. Zudem könne die Apothekerschaft in Zukunft spezielle Beratungssprechstunden zu Themen wie Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes anbieten.

Die pharmazeutischen Dienstleistungen sollen laut BPhD sowohl durch Apotheker als auch durch Ärzte initiiert werden können, wodurch der bedarfsgerechte Einsatz gewährleistet werde.

Qualifikationen für pharmazeutische Dienstleistungen

Nach Ansicht des BPhD müsse je nach Komplexität der pharmazeutischen Dienstleistung entschieden werden, ob dafür Zusatzqualifikationen nötig seien oder nicht. Ohne zusätzliche Qualifikationen wären zum Beispiel Blutdruckmessungen oder die Einweisung in medizinische Hilfsmittel wie Inhalatoren möglich. Mit einer entsprechenden Weiterbildung des pharmazeutischen Personals könnten auch Leistungen wie Impfungen angeboten werden.

Nicht alle Dienstleistungen sollten dabei als »apothekerpflichtig« gelten, so der BPhD. »Die PTA sollten an der Diskussion um die Dienstleitungen beteiligt werden, da sie ebenfalls einige pharmazeutische Dienstleistungen durchführen können«, so der BPhD. Daneben sollten auch Patientenvertreter mit einbezogen werden. Es sei notwendig, die Bedürfnisse von Patienten zu kennen und die Dienstleistungen daran anzupassen, um eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten.

Pharmazeutischen Dienstleistungen stellen laut dem BPhD eine Chance für das Gesundheitssystem dar, die Versorgung in Deutschland noch patientennäher und -individueller zu gestalten die gegenseitige Ergänzung medizinischer und pharmazeutischer Angebote weiter auszubauen.

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