PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Diesmal klappt’s
-
Rauchstopp auf Rezept

Mit dem Rauchen aufzuhören, dürfte auf der Liste der guten Vorsätze für das neue Jahr bei vielen wieder ganz oben stehen. Diesmal soll es wirklich klappen: Starke Raucher können nun auch auf Unterstützung durch die Krankenkasse setzen.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 02.01.2026  16:00 Uhr

Ärzte können Nikotinersatzpräparate wie etwa Pflaster und Kaugummis sowie Präparate mit dem Wirkstoff Vareniclin (Champix® und Generika) schweren Rauchern seit August dieses Jahres zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Zuvor galten diese und andere Medikamente zum Rauchstopp als Lifestyle-Arzneimittel und waren deshalb nicht erstattungsfähig.

Für welche Patienten kommt der Rauchstopp auf Rezept infrage? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Bedingungen für die Erstattung festgelegt: Demnach haben Raucher einen Anspruch auf eine Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung, wenn eine starke Abhängigkeit besteht. Diese muss ärztlich nachgewiesen werden, beispielsweise mithilfe des sogenannten Fagerström-Tests (siehe Kasten). Wer dabei sechs oder mehr Punkte erreicht, gilt als schwer abhängig. Auch Raucher, die es trotz einer Grunderkrankung, etwa Asthma, COPD oder einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, nicht schaffen, mit dem Rauchen aufzuhören, können von der Gesetzesänderung profitieren.

Die Patienten müssen zusätzlich zu der medikamentösen Therapie verpflichtend an einem evidenzbasierten Programm teilnehmen – das geht zum Beispiel über zertifizierte Präsenzseminare, Onlinekurse oder die beiden Apps »NichtraucherHelden-App« und »Smoke Free - Rauchen aufhören«, die als digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zugelassen sind.

Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Behandlung mit Nikotinpräparaten oder mit Vareniclin, da diese beiden eine positive Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erhalten haben. Erstattet werden die Kosten für drei Monate. Wer den Ausstieg nach dieser Zeit nicht geschafft hat oder wieder rückfällig wird, hat erst wieder nach drei Jahren Anspruch auf eine Kostenerstattung.

TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa