Reprotox braucht Unterstützung |
Während Embryotox laut Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) derzeit von BMG und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Rahmen von Projektfördermaßnahmen finanziell unterstützt wird und das Land Berlin seine Beratungstätigkeit finanziert, ist Reprotox auf Spenden und Drittmittel angewiesen. Die Hauptlast (mehr als 80 Prozent) übernimmt seit mehr als 20 Jahren die Katholische Kirche.
Derzeit muss Reprotox mit einem Etat von rund 140.000 Euro aus Drittmitteln und Spenden auskommen. Jedoch benötigt die Beratungsstelle laut eigener Auskunft mindestens das Doppelte, um die Aufgaben unter regulären Arbeitszeiten und mit ausreichend Personal bewältigen zu können.
Die ärztliche Beratung von Reprotox kann auch nicht über die etablierten Vergütungssysteme abgerechnet werden: Krankenkassen zahlen primär für die Behandlung von Patienten durch Ärzte. Reprotox berät jedoch nicht nur Patientinnen, sondern in großem Umfang medizinisch-pharmazeutisches Fachpersonal. »Da wir etwa die Hälfte unserer Arbeitszeit für Beratung, die andere Hälfte für Dokumentation und Evaluation von Schwangerschaftsverläufen unter Medikation investieren, wäre es eindeutig staatliche Aufgabe, für eine Finanzierung unserer Arzneimittelüberwachung in Schwangerschaft und Stillzeit zu sorgen«, argumentiert Paulus.
Der Mediziner kämpft seit Jahren für eine finanzielle Unterstützung für Reprotox. »Ich möchte nicht mit den Kollegen und Kolleginnen von Embryotox um die begrenzten Fördermittel konkurrieren, sondern auf den bedauerlichen Zustand aufmerksam machen, dass für unsere vergleichbare Tätigkeit seit Jahrzehnten keine Finanzierung durch unser Gesundheitssystem gewährt wird«, betont der Mediziner.
Warum ist die Arbeit von Reprotox so wichtig? Schließlich sammeln und bewerten in Deutschland die Bundesoberbehörden, das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Das ist aus Paulus’ Sicht ein erster Schritt zur Arzneimittelüberwachung in der Schwangerschaft. Beispielsweise eine massive Häufung schwerer Anomalien eines bestimmten Organsystems ließe sich so entdecken. »Was jedoch nicht auffällt, sind weniger eindrucksvolle Fehlbildungen bei selteneren Anwendungen«, so Paulus. Sei bei den Spontanmelderegistern keine Zunahme von Anomalien erkennbar, bedeute das nicht per se, dass eine Substanz in der Schwangerschaft keine kindlichen Schädigungen verursache.
Für eine optimale Arzneimittelsicherheit seien Kohorten von exponierten Schwangeren nötig, die bereits in der Frühschwangerschaft rekrutiert und mit einer unbelasteten Kontrollgruppe verglichen werden. Paulus und sein Team wirken daran mit, indem sie unter anderem Fehlbildungs- und Abortrisiken zwischen behandelten und unbelasteten Schwangeren vergleichen.