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Sicherheit im Straßenverkehr

Die aktive Teilnahme am Straßenverkehr verlangt rasche Reaktionsfähigkeit sowie ein gutes Seh- und Konzentrationsvermögen, das die komplexen Zusammenhänge erfasst. Störfaktoren gibt es etliche. Dauerhaft auf die Selbstständigkeit verzichten, die das Autofahren bringt, müssen jedoch die wenigsten.
Katja Renner
30.10.2020  15:30 Uhr

Stoffwechsel als Ursache

Menschen, die unter den Volkskrankheiten Diabetes oder Hypertonie leiden, können mit guter medikamentöser Einstellung ohne weiteres am Straßenverkehr teilnehmen. Zu Therapiebeginn mit Antihypertonika reagieren Patienten auf den Blutdruckabfall womöglich mit Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Schwindel. In der Regel beginnt der Arzt mit niedrigeren Dosen, die dann langsam gesteigert werden. Das verringert das Risiko für Nebenwirkungen. Diabetes betrifft ebenfalls Millionen von Autofahrern. Unterzuckerungen können hier ein Unfallrisiko darstellen. Diejenigen, die orale Antidiabetika einnehmen, haben zumeist ein geringes Risiko für Hypoglykämien. Aufpassen sollten Diabetiker, die Sulfonylharnstoffe einnehmen und solche mit einer Insulintherapie. Typ-1-Diabetiker sollten vor Fahrtbeginn immer den Blutzucker kontrollieren und stets Traubenzucker im Auto griffbereit haben, um auf eine drohende Unterzuckerung schnell reagieren zu können. Bei ständigen Unterzuckerungen und Auffälligkeiten im Straßenverkehr kann Diabetikern die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Anfallsweise

Epileptische Anfälle sind natürlich ein hohes Risiko für die sichere Teilnahme am Verkehr. Doch viele Epileptiker erleiden über Jahre keinen Anfall und sind medikamentös gut eingestellt. In diesem Fall kann der Betroffene eine Fahrtauglichkeit beantragen. Erhält er sie, dann besteht auch im Falle eines Unfalls voller Versicherungsschutz, auch wenn der Unfall Folge eines Anfalls ist.

Allerdings wird dann der Führerschein zunächst eingezogen, bis die Fahrtauglichkeit erneut belegt wurde. Epileptiker erhalten normalerweise eine Dauertherapie. Ändern sich Dosierungen oder Medikamente, muss der Patient zunächst mögliche Einflüsse auf die Reaktionsfähigkeit abwarten, bevor er sich wieder hinters Steuer setzt.

Nebel im Kopf

Aufgrund der alternden Gesellschaft steigt auch die Zahl der Patienten mit Demenz. Da die Entwicklung einer dementiellen Erkrankung schleichend beginnt, führen erste geistige Einschränkungen in der Regel nicht zum Fahrverzicht. Gerade in der Anfangsphase wollen Patienten die kognitiven Einschränkungen nicht eingestehen, um ihre Selbstständigkeit nicht zu gefährden. Stellt der Arzt die Diagnose »Demenz«, obliegt es einem Facharzt, ob die bestehenden Einschränkungen das Autofahren noch erlauben. Ältere Menschen, ob mit oder ohne Demenz, tun gut daran, fremde Strecken mit viel Verkehr und widrigen Wetterbedingungen zu vermeiden. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat zur Orientierung ein Informationsblatt für Angehörige veröffentlicht, das aufzeigt, dass ein alter Mensch überfordert sein könnte: wenn er auffällig langsam fährt, wenn er sich an Straßenkreuzungen nicht orientieren kann, wenn er unentschlossen wirkt, wenn er sich auch bei bekannten Strecken verfährt und wenn er Verkehrsschilder nicht beachtet.

Meistens wird die Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde erst entzogen, wenn bereits Auffälligkeiten im Straßenverkehr offenbar geworden sind und ein medizinisches Gutachten erstellt wurde. Dem sollten Angehörige von Demenzkranken vorbeugen und einfühlsam darauf hinwirken, das Auto stehen und sich fahren zu lassen. Angehörige berichten, dass es sehr schwer ist, die Betroffenen vom Fahrverzicht zu überzeugen. Hier können Tricks helfen, indem der Schlüssel nicht zu finden ist, die Batterie abgeklemmt wird oder das Auto anderweitig gebraucht wird. Passiert während einer Fahrt trotz fehlender Fahreignung ein Unfall, kann sich nicht nur der Betroffene strafbar machen. Unter bestimmten Bedingungen können auch seine Angehörigen zur Verantwortung gezogen werden.

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