So läuft der geplante Klinikaufenthalt reibungslos |
Die Zuzahlung liegt für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren bei 10 Euro pro Tag. Wer länger als 28 Tage im Kalenderjahr stationär im Krankenhaus behandelt wird, muss ab dem 29. Tag nichts mehr zuzahlen. Die Krankenhäuser rechnen dabei direkt mit den Patientinnen und Patienten ab, nach der Entlassung landet also eine Rechnung im Briefkasten.
Spätestens, wenn sich das Ende des Klinikaufenthalts abzeichnet, kommt das sogenannte Entlassmanagement des Krankenhauses ins Spiel, das meist beim sozialen Dienst liegt. Dessen Ziel ist es, den Übergang zwischen Krankenhausaufenthalt und der Zeit danach möglichst reibungslos zu gestalten.
Je frühzeitiger der Kontakt zum Entlassmanagement, desto besser – gerade dann, wenn man auch über die Klinikzeit hinaus Unterstützung benötigt, rät Verena Querling. Das Entlassmanagement unterstützt bei Anträgen, zum Beispiel auf einen Pflegegrad. Auch Leistungen wie häusliche Krankenpflege, eine Haushaltshilfe oder Pflegehilfsmittel wie Rollstuhl, Pflegebett oder Toilettenstuhl können aus dem Krankenhaus beantragt und organisiert werden. Und wenn man nach dem Krankenhausaufenthalt noch nicht fit genug für zu Hause ist, kann eine Kurzzeitpflege gesucht werden.
»Dann gibt es ein Formular, auf dem man noch einmal darauf hingewiesen wird, dass die Entlassung gegen ärztlichen Rat ist«, sagt Verena Querling. Dieses muss unterschrieben werden, es geht dabei um Haftungsfragen. Bleiben durch das vorzeitige Verlassen des Krankenhauses langfristige Schäden zurück, wird es schwierig, diese vor Gericht als ärztlichen Behandlungsfehler anerkennen zu lassen.
Das heißt aber nicht, dass man abgewiesen wird, wenn man doch wieder ärztliche Behandlung benötigt. »Sollte zum Beispiel eine OP-Wunde doch wieder aufgehen, wird man natürlich wieder behandelt«, sagt Verena Querling.
Ja, das ist möglich, für bis zu sieben Tage. »Das verschafft einem ein bisschen Luft, sodass man nicht sofort zum Hausarzt muss, wenn man aus dem Krankenhaus kommt«, sagt Verena Querling. Krankenhäuser dürfen Medikamente nur begrenzt mitgeben oder verordnen. Daher ist der Hausarzt für Folgeverordnungen gefragt.
Wird man vor oder an einem Wochenende oder Feiertag entlassen, darf das Krankenhaus nur so viele Medikamente mitgeben, wie es zur Überbrückung dieser Tage braucht. Die Klinik kann Medikamente aber auch verordnen, möglich ist dabei allerdings höchstens die kleinste Packungsgröße.