So werden pharmazeutische Dienstleistungen abgerechnet |
Juliane Brüggen |
08.11.2022 12:00 Uhr |
Um Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden, sind die Sonderbelege vollständig und in schwarzer Schrift zu bedrucken. Da die jeweilige Dienstleistung nicht namentlich auf dem Sonderbeleg steht, ist es umso wichtiger, dass die verwendete Sonder-PZN stimmt. Folgende Angaben werden gefordert (siehe auch Rezeptabbildung):
Der Eigenbeleg für pharmazeutische Dienstleistungen soll zukünftig digitalisiert werden, voraussichtlich schon im Jahr 2023.