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Eigenständige Therapiesäule
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So wichtig ist die Basispflege bei Neurodermitis

Die Basispflege ist nicht nur eine bloße Begleitmaßnahme im Therapiemanagement von Patienten mit Neurodermitis. Sie ist vielmehr eine wirksame und eigenständige Behandlungssäule. Mit welchen Formulierungen der Hautzustand verbessert werden kann, erklärt Professor Dr. Joachim Fluhr vom Institut für Allergologie der Charité Berlin.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 15.12.2025  16:00 Uhr
So wichtig ist die Basispflege bei Neurodermitis

»Basistherapeutika sind zwar die von Ärzten am meist verordneten, aber die am wenigsten ernst genommenen therapeutischen Mittel in der Dermatologie«, zeigte sich Fluhr bei der Jahrestagung der Gesellschaft für Dermopharmazie überzeugt. Die Unterschätzung der täglichen Pflegeeinheiten habe verschiedene Gründe.

Um die Akzeptanz für Basistherapeutika bei den Betroffenen zu verbessern, sei in erster Linie von ärztlicher Seite eine bessere Kommunikation nötig. »Wir geben zu unspezifische Empfehlungen. Mit Angaben wie ›fettreiche Pflegecremes‹, ›Fühlen Sie selbst, was Ihrer Haut guttut‹ oder ›Cortisoncreme bei Bedarf aufragen‹ ist es nicht getan. Hier müssen wir strukturiertere Angaben machen. Wir müssen die Beratung zusammen mit den Apothekenteams verbessern«, sagte der Dermatologe und Allergologe. Er regte an, Handouts zur Anwendbarkeit geeigneter Basistherapeutika zu entwickeln, die sowohl das Arzt- als auch das Beratungsgespräch in der Apotheke anwendungsfreundlicher gestalten könnten.

Patienten mit atopischer Dermatitis versorgen ihre Haut am besten zweimal täglich mit geeigneten Pflegepräparaten – und das auch in den schubfreien Intervallen und/oder während einer eventuellen Biologika-Therapie, betonte der Experte. »Rechnet man die benötigte Basistherapie auf den Monatsbedarf eines Erwachsenen hoch, so wird rund 1 Kilogramm pro Monat für die Ganzkörperpflege benötigt. Das ist nicht unerheblich«, machte Fluhr auf die große Bedarfsmenge aufmerksam.

Und hier liege das nächste Problem für die mangelnde Akzeptanz begründet: „Obwohl die Basispflege laut den Leitlinien essenzieller Bestandteil der Therapie ist, ist sie in den meisten Fällen nicht erstattungsfähig. Nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes können die Präparate zulasten der GKV verordnet werden. Einem Patienten, der es sich nicht leisten kann, nutzt die neueste multilamellare Formulierung aus der Apotheke gar nichts, sondern er holt sich allenfalls eine Creme im Drogeriemarkt.«

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