Der Bundestag befasste sich in der vergangenen Legislaturperiode mit einer möglichen Reform. Dabei arbeiteten Abgeordnete verschiedener Parteien je nach persönlicher Überzeugung bei dem Thema zusammen. Schließlich standen im Juli 2023 Initiativen zweier Abgeordnetengruppen zur Abstimmung. Doch keiner der beiden Vorschläge bekam eine Mehrheit. Beide abgelehnten Gesetzentwürfe sollten Voraussetzungen für eine Suizidhilfe nur für Volljährige festschreiben – auf unterschiedliche Weise. Unter anderem ging es um die Frage, ob Sanktionen im Strafrecht verankert werden sollen.
Eine neu konstituierte überfraktionelle Gruppe arbeitet nach Auskunft des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci wieder an einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids. Aktuell würden unterschiedliche Ansätze geprüft und diskutiert, um »ein ausgewogenes Gesetz mit wirksamen Schutzmechanismen zu entwickeln«. Ziel sei, schnellstmöglich eine tragfähige, mehrheitsfähige Lösung vorzulegen. Ein konkreter Zeitpunkt, wann der Vorschlag in den Bundestag eingebracht werden kann, ist aber noch unklar.
Beim Thema Sterbehilfe ist meist von aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe die Rede. Der Nationale Ethikrat hält diese Begriffe jedoch für »missverständlich und irreführend« und empfiehlt andere Formulierungen: