Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz erklärt: »Suizide sind ansteckend. In organisierter, jederzeit verfügbarer Form entsolidarisieren sie die Gesellschaft.« Das Karlsruher Urteil sei der erwartbare Startschuss für Sterbehilfeorganisationen und Netzwerke des assistierten Suizids gewesen, »ihr Todesangebot deutschlandweit auszurollen«.
Bei den Anläufen, die organisierte Suizidassistenz gesetzlich zu regeln, habe immer die Frage im Mittelpunkt gestanden, wie freiverantwortliches Handeln des Sterbewilligen überprüft werden könne. Doch es gebe keine Kriterien, die die Autonomie von Entscheidungen zweifelsfrei ermitteln lassen.
»Deshalb muss der Bundestag endlich das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Blick nehmen«, fordert Vorstand Brysch. »Sein Tun erfordert höchste Sachkunde.« Er habe zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht werde. Ebenso dürfe die Entscheidung nur ohne Einfluss sowie Druck seitens Dritter zustande kommen. Eine gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung ist aus Bryschs Sicht in jedem Fall zu verbieten. »Denn wo Geld fließt, geht die Selbstbestimmung verloren.«
»Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus«, heißt es bei der Deutschen Bischofskonferenz. »Sie ist der Überzeugung, dass der Staat dann ein würdevolles Sterben ermöglicht, wenn er die flächendeckende medizinische und pflegerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender in den Mittelpunkt stellt und nach Kräften fördert.« Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland möchte einem gesellschaftlichen Klima entgegenwirken, »in dem Suizidbeihilfe normalisiert wird«. Auch dürften Menschen nicht unter Druck gesetzt werden, durch Suizid oder Beihilfe zur Selbsttötung aus dem Leben zu scheiden, heißt es auf der Internetseite. Die Suizidprävention müsse daher dringend gestärkt werden.
Sie haben sich an die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gewandt, die wie andere Vereine Sterbebegleitung vermittelt. »Sie hatten uns beide zudem ausdrücklich gestattet, im Nachhinein über die Umstände zu sprechen«, sagt Sprecherin Wega Wetzel. In Vorgesprächen kläre ein Jurist die sogenannte Freiverantwortlichkeit, also dass niemand beispielsweise aus einer psychischen Krise heraus entscheidet. Ein Arzt lege dann an einem gewählten Termin einen Zugang, über den der Mensch, der seinem Leben ein Ende setzen möchte, sich selbst ein hochdosiertes Narkosemittel spritze. Danach werde die Polizei verständigt.