Tarifvertrag für sächsische Apotheken vereinbart |
PZ/PTA-Forum |
12.12.2022 17:00 Uhr |
Wichtig war den Parteien auch eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit einem Jahresarbeitszeitkonto. Wer laut Vertrag zwischen 36,5 und 40 Wochenstunden vereinbart hat, kann zwischen 29 und 48 Stunden pro Woche arbeiten. Minder- oder Mehrstunden sind innerhalb von sechs Monaten auszugleichen. Wer weniger als 36,5 Stunden Wochenarbeitszeit hat, kann zwischen 70 und 130 Prozent variieren.
Der Urlaub beträgt für alle Mitarbeiter 34 Werktage, wobei jeder Tag Werktag ist, der nicht Sonn- und Feiertag ist. Ist der Mitarbeiter an weniger als sechs Werktagen in der Woche tätig, so ist der Urlaubsanspruch von Werktagen in Arbeitstage umzurechnen. Ab dem fünften Jahr Betriebszugehörigkeit gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag.
»Grundlegend neu gedacht haben wir die Notdienst- und Rufbereitschaft«, erklärte Michael. In Sachsen gilt vielerorts: Wer innerhalb von zehn Minuten in der Apotheke ist, kann unter bestimmten Umständen von zu Hause aus Notdienst leisten (Rufbereitschaft). Hier ist die Vergütung allerdings niedriger als bei einer in der Apotheke durchgeführten Notdienstbereitschaft. Ist im Notdienst viel los und es ist mehr als ein Mitarbeiter nötig, gibt es unterschiedliche Zuschläge. »Wichtig war der Adexa-Tarifkommission, dass die sogenannte 13-Prozent-Regelung aus dem Bundesrahmentarifvertrag, wonach Notdienste abgegolten sind, wenn das Gehalt mindestens 13 Prozent über dem Tarifgehalt liegt, im Tarifvertrag für Sachsen nicht enthalten ist«, ergänzt Kratt.
Der SAV hofft, dass der neue Vertrag mit seinen freiwilligen Modulen und flexibler Arbeitszeitgestaltung auch in Konkurrenz mit anderen Beschäftigungsmöglichkeiten wieder mehr junge Menschen in die öffentlichen Apotheken lockt. Es habe ein einstimmiges Votum für die neuen Tarifverträge in der SAV-Mitgliederversammlung gegeben, sodass der SAV von einer hohen Umsetzungsquote ausgeht.
Adexa-Bundesvorstand Andreas May kommentierte: »Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass Tarifbindung einen wichtigen Aspekt bei der Wahl des Arbeitsplatzes darstellt. Und auch, dass die Tarifverträge Sicherheit für beide Seiten – Beschäftigte und Arbeitgeber – bieten und damit auch helfen, arbeitsrechtlichen Problemen vorzubeugen.«
Über die neuen Vertragsinhalte wolle man auch bei der nächsten Verhandlungsrunde mit dem ADA für den bundesweiten Tarifvertrag sprechen, erklärte die Apothekengewerkschaft auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Hier gehen die Verhandlungen im März weiter. In Nordrhein arbeite man bereits an einem ähnlichen Konzept für zusätzliche Vergütungsmodule, die an Fort- und Weiterbildung gekoppelt sind.