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Impfung gegen Covid-19

Verantwortung und Solidarität

Impfen ist solidarisch: Etwa mit einer Impfung gegen Covid-19 kann man nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor einer schweren Erkrankung schützen. Doch viele Menschen stehen der Impfung aus verschiedenen Gründen noch immer kritisch gegenüber.
Barbara Erbe
01.12.2021  16:00 Uhr

Ein Großteil der Bevölkerung, rund 70 Prozent, ist inzwischen gegen Covid-19 geimpft – um einen wirksamen Gemeinschaftsschutz zu erreichen, müssen es aber mindestens 85 Prozent sein. Dieser Gemeinschaftsschutz, die sogenannte Herdenimmunität, ist ein besonders wichtiges Argument für die Covid-19-Impfung. Wer sich impfen lässt, schützt damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere – vor allem chronisch kranke und immungeschwächte Menschen oder auch Säuglinge und Kleinkinder, die zum Impfen noch zu jung sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO beschreibt Impfen gleichzeitig als Grundrecht und als soziale Verantwortung. Letztere bekommt während einer Pandemie besonderes Gewicht. Denn je weniger Menschen an Covid-19 erkranken und je schwächer ihre Viruslast dabei ist, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass sich andere Gemeinschaftsmitglieder infizieren.

Das gilt nicht nur für Coronaviren. Die Kinderlähmung (Polio) etwa kommt in Europa und Nordamerika heute dank des Gemeinschaftsschutzes nicht mehr vor, während sie in anderen Teilen der Welt noch immer verbreitet ist. Damit das hierzulande so bleibt, ist es weiter wichtig, Kinder gegen Polio zu impfen. Denn würde die Kinderlähmung zum Beispiel durch Reisende aus Teilen Asiens oder Afrikas nach Deutschland gelangen, könnte sie sich unter Ungeimpften erneut ausbreiten.

Ähnlich liegt der Fall bei Masern und Röteln. In einigen Regionen der Welt sind Masern aufgrund hoher Impfquoten heute so selten, dass diese als masernfrei gelten, so zum Beispiel Nord- und Südamerika. In Deutschland ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu regionalen Masernausbrüchen gekommen, bei denen sich auch Jugendliche und Erwachsene ansteckten. Das 2020 eingeführte Masernschutzgesetz soll den Impfschutz dort erhöhen, wo eine Masern-Übertragung schnell stattfinden kann – in Gemeinschaftseinrichtungen. Dort soll der Gemeinschaftsschutz auch diejenigen vor Masern bewahren, die nicht selbst geimpft werden können, zum Beispiel, weil sie schwanger sind, ein schwaches Immunsystem haben oder einfach noch zu jung sind. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere impfen lassen und sich damit solidarisch verhalten. Eltern müssen deshalb nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist, wenn sie es in eine Kindertagesstätte oder Schule schicken.

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