Vom Arznei- zum Lebensmittel |
Die EFSA bewertet derzeit keine gesundheitsbezogenen Aussagen als wissenschaftlich gesichert. Entsprechend gibt es in der Europäischen Union keine sogenannten Health Claims für Synephrin, mit denen Hersteller werben dürfen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) nahm Synephrin wegen seiner ungewissen Wirkungen in ihr Überwachungsprogramm auf. Verschiedene Profisportverbände in den USA wie die Major League Baseball (MLB) und die National Football League (NFL) haben die Verwendung verboten.
In Deutschland sind NEM mit Synephrin legal und unter anderem übers Internet für jeden beziehbar. Das Apothekenteam kann zur Vorsicht im Umgang mit der Substanz raten. Das gilt vor allem für chronisch Kranke, die Medikamente gegen Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Depressionen (Behandlung mit Monoaminoxidase-Inhibitoren) und Glaukom einnehmen. Auch übergewichtige oder fettleibige Personen mit kardiovaskulären Risikofaktoren wie Bluthochdruck sehen von einer Anwendung besser ab. Stimulierende NEM unklarer Zusammensetzung sind grundsätzlich für schwangere oder stillende Frauen und Kinder nicht geeignet. Wer sich Vorteile durch Synephrin verspricht, muss dazu auch nicht zwangsläufig auf NEM zurückgreifen, deren Sicherheit nicht vollständig geklärt ist. p-Synephrin ist in zahlreichen Arten und Hybriden der Gattung Citrus (Rutaceae) enthalten, unter anderem in Bitterorangen, Süßorangen und Mandarinen.