Für die ADP und die Deutsche Krebshilfe verstoßen einige dieser Aussagen auf den Solarien-Plattformen gegen § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der den Sachverhalt der »Irreführung durch Unterlassen« behandelt. Demnach »handelt unlauter, wer dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen.« Das ist laut Yvonne de Buhr, stellvertretende Vorsitzende der ADP und Initiatorin der Studie, bei einigen der untersuchten Internetdarstellungen der Fall. »Risiken werden gar nicht, unvollständig oder verharmlosend dargestellt. Nutzen werden propagiert, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.«