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Schutzmaßnahmen

Was Arbeiten bei Hitze erträglich macht

Bei steigenden Temperaturen kommen nicht nur Menschen, die im Freien arbeiten, an ihre Grenzen – auch Büros, Werkstätten und Co. können sich mitunter stark aufheizen. Das führt zu Konzentrationsverlust und die Unfallgefahr steigt. Was sagt das Arbeitsschutzrecht? Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber treffen – und was können Beschäftigte selbst tun, um gut durch heiße Tage zu kommen?
Carina Steyer
18.06.2025  16:00 Uhr
Was Arbeiten bei Hitze erträglich macht

Die durchschnittliche Wohlfühltemperatur der mitteleuropäischen Bevölkerung liegt bei 22 bis 25 °C. Im Sommer kommt es inzwischen auch in Deutschland immer häufiger vor, dass die Temperaturen weitaus höher steigen. Für viele Menschen geht die ungewohnte Hitzebelastung mit einem Gefühl von Unwohlsein einher. Laut Wissenschaftlern der Charité Berlin liegt das unter anderem an der Ausschüttung des Hormons Vasopressin. Es hat eine blutdrucksteigernde Wirkung und dient dazu, Flüssigkeit im Körper zu halten.

Wer kann, versucht bei Hitze möglichst viel Abkühlung zu finden. Wer arbeiten muss, hat es da allerdings schwer. Nicht nur Tätigkeiten im Freien werden jetzt zu einer großen Belastung für den Organismus. In Büros, Werkstätten und vielen anderen Räumlichkeiten ohne Klimaanlage sind Mitarbeiter ebenfalls oft hohen Temperaturen ausgesetzt. Und das hat Folgen: Müdigkeit, Arbeitsunlust sowie sinkende Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Die Arbeitsqualität leidet, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen. Laut einer US-Studie erhöht sich bei Außentemperaturen von mehr als 32 °C das Verletzungsrisiko um bis zu 9 Prozent, sowohl drinnen als auch draußen. Bei mehr als 37 °C steigt das Risiko auf bis zu 15 Prozent. Arbeitsunfälle fallen zudem schwerer aus.

In Apotheken nicht über 25 °C

Einen Rechtsanspruch auf »Hitzefrei« oder klimatisierte Räumlichkeiten haben Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber jedoch dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Was das im Einzelnen bedeutet, regelt unter anderem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Demnach sollte die Temperatur in Arbeits- und Sozialräumen nicht höher als 26 °C liegen. Kann diese Vorgabe nicht eingehalten werden, sollten wirksame Schritte zur Entlastung gesetzt werden. Bei Lufttemperaturen über 30 °C sind diese verpflichtend umzusetzen. Ab 35 °C ist das Arbeiten nur mehr mit technischen Einrichtungen wie Luftduschen oder Wasserschleiern, mit Abkühlungsphasen oder Hitzeschutzkleidung erlaubt. In Apotheken darf die Temperatur zumindest in Bereichen, in denen Arzneimittel gelagert werden, nicht über 25 °C liegen. Dennoch können auch 25 °C mit der Zeit unangenehm werden, vor allem, wenn man sich viel bewegt oder einen Kittel tragen muss.

Die Arbeitsstättenverordnung legt weiterhin fest, welche Maßnahmen für die Hitzeentlastung ergriffen werden sollten beziehungsweise müssen. Dazu zählt das intensive Durchlüften der Räumlichkeiten am besten über Nacht. Sollte dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, werden zum Lüften die frühen Morgenstunden empfohlen. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Außentemperatur die Innenraumtemperatur übersteigt, hat Lüften keine Kühlwirkung mehr und sollte vermieden werden. Ausnahmen gelten, wenn es durch Arbeitsprozesse zu einer hohen Luftfeuchtigkeitsentwicklung kommt, wie zum Beispiel in Wäschereien, oder bei körperlich anstrengender Tätigkeit, die mit einer hohen Schweißverdunstung einhergeht.

Nicht benötigte Kopierer, Drucker, Scanner und Ähnliches, die in Arbeitsräumen stehen, sollten am besten vollständig ausgeschaltet werden, da sie auch im Stand-by-Modus Wärme erzeugen. Sind sie regelmäßig in Betrieb, sollten sie möglichst in andere Räume ausgelagert werden. Bekleidungsvorschriften können gelockert werden, bei bestimmten Tätigkeiten kann auch die Verlagerung der Arbeitszeiten eine sinnvolle Maßnahme sein.

Damit sich Innenräume gar nicht erst aufheizen, wird das Ausrüsten der Räumlichkeiten mit Sonnenschutzsystemen empfohlen. Am wirksamsten sind Außenrollläden oder Markisen, die die Sonnenstrahlung bereits vor der Fensterfläche abfangen. Ist eine Außeninstallation nicht möglich, sollten zumindest die Innenseiten der Fenster mit Rollos, Jalousien, Vorhängen oder Sonnenschutzfolien vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.

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