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Deutscher Apothekertag 2026
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Was beschlossen und diskutiert wurde

Parallel zur Fachmesse Expopharm vom 15. bis 17. September 2026 fand in München der Deutsche Apothekertag (DAT) statt. Mehr als 300 Delegierte aus 17 Apothekerkammern und -verbänden berieten über die Positionen des Berufsstandes und trafen Entscheidungen über die künftige Ausrichtung der Apothekerschaft.
AutorKontaktPZ
Datum 22.09.2026  14:00 Uhr

Im Vorfeld hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fünf Forderungen an den Bundesgesundheitsminister gerichtet (siehe Kasten). Zu den diskutierten Themen gehörten unter anderem die Rolle der Apotheken in der Primärversorgung, pharmazeutische Dienstleistungen, der Umgang mit ausländischen Versandhändlern, Krisenpharmazie und die Digitalisierung.

Thomas Preis, ABDA-Präsident, betonte in seiner Rede zur DAT-Eröffnung, dass die Apotheken bereit seien, neue Aufgaben und damit mehr Verantwortung zu übernehmen. Kritisch bedachte er die Tätigkeiten der ausländischen Versandhändler, die beispielsweise mit einem Verzicht auf Zuzahlung werben.

Auch der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) richtete ein Grußwort an die Apotheken. Die Apothekenreform sei ein Erfolg – er sehe für Apotheken außerdem eine stärkere Rolle im Rahmen der Notfallreform und Primärversorgung. Mit Verständnis kam er den Bedenken der Apothekerschaft gegenüber dem ausländischen Versandhandel entgegen. Auch das Thema Medizinalcannabis wolle er mit Blick auf zunehmenden Missbrauch angehen. 

Einige Themen und Beschlüsse im Überblick:

Bekenntnis zur Demokratie

Unter dem Eindruck des AfD-Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt und angesichts der bevorstehenden Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sprachen die Delegierten ein klares Bekenntnis ihres Berufsstands zu Demokratie, Vielfalt und gemeinsamen Werten aus und beschlossen eine entsprechende Resolution.

Dringlichkeitsantrag anlässlich des »Rezeptur-Urteils«

Das sogenannte »Rezeptur-Urteil« des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) führt aktuell zu Problemen bei der Rezepturherstellung für den Praxisbedarf: Zahlreiche Verordnungen können nicht mehr rechtssicher bedient werden. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben bereits Sonderregelungen eingeführt.

Die Apothekerschaft fordert, schnellstmöglich eine bundesweit einheitliche Lösung zu finden. In einem Dringlichkeitsantrag der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Hamburg heißt es: »Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die Auswirkungen des gegenständlichen Urteils auf die Versorgungspraxis unverzüglich zu prüfen und eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Anforderung für den Praxis- und Sprechstundenbedarf rechtssicher herstellen, abgeben und abrechnen können.«

Apotheken in der Primärversorgung

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einem Primärversorgungssystem. Doch noch ist unklar, wie ein solches System konkret aussehen soll und welche Rolle die Apotheken darin spielen. Daher wurde beim DAT-Themenforum unter dem Motto »Gemeinsam besser versorgen: Die Primärversorgung der Zukunft« ausführlich über das neue Gesundheitssystem diskutiert.

Im neuen Primärversorgungssystem könnten sich die Apotheken an verschiedenen Stellen einbringen, sagte Christiane Eickhoff, Bereich Versorgungskonzepte der ABDA, in einem Impulsvortrag. Als Beispiel nannte Eickhoff das digital gestützte Ersteinschätzungsverfahren. Hier sollten die Apotheken als Anlaufstelle mitgedacht werden. »Wir haben uns als Apotheken intensiv damit beschäftigt«, so Eickhoff im Hinblick auf das ABDA-Positionspapier zur Primärversorgung. »Wir müssen jetzt dringend handeln. Es geht nur gemeinsam.«

Neue Pharmazeutische Dienstleistungen

Beim DAT waren auch neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ein Thema, zum Beispiel im Bereich Pflege oder zu den Wechseljahren. Die Apothekerkammer Berlin wünschte sich eine pDL, die »eine standardisierte und qualitätsgesicherte ›Pharmazeutische Beratung Wechseljahre‹ ermöglicht«, heißt es im Antrag. Dieser wurde von den Delegierten ausführlich diskutiert, auch mit Blick darauf, was eine pDL ausmacht. Schließlich kam es zum Verweis in den Ausschuss.

Verbot des Rx-Versandhandels

Mit großer Mehrheit folgten die Delegierten einem Leitantrag von Apothekerverband Nordrhein und Landesapothekerkammer Hessen, der ein Versandverbot »zum Schutz der Arzneimittel- und Patient*innensicherheit« forderte. Sie sprachen sich dafür aus, dass Bundesregierung und Bundestag den Rx-Versandhandel in Deutschland verbieten sollten. Außerdem sprachen sie sich dafür aus, die im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (§ 129 Absatz 8a SGB V) verankerte Paritätische Stelle zu stärken, die Rechtsbrüche der Versender ahnden soll.

PTA-Ausbildung und Approbationsordnung

Ein Antrag der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen beschäftigte sich mit der PTA-Ausbildung. Die Hauptversammlung sollte demnach beschließen, die Ausbildung weiterzuentwickeln »und hierfür insbesondere die regelmäßige Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen PTA-Schulen, Apothekenpraxis, Kammern und weiteren Beteiligten strukturell zu stärken.« Auch eine Modernisierung und Flexibilisierung der Ausbildungsmodelle brachte die LAK auf den Tisch. Der Antrag wurde in den Ausschuss verwiesen.

Außerdem wurden mehrere Anträge zur Novelle der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) diskutiert. Dabei wurde deutlich: Wichtig ist dem Berufsstand, dass die Ausbildungsordnung nun schnell reformiert wird, ein entsprechender Antrag wurde einstimmig angenommen. Hintergrund ist laut Apothekerkammer Berlin, dass sich das Tätigkeitsfeld der Apotheker deutlich erweitert habe, etwa durch die Einführung der pDL sowie das Impfen in der Apotheke. Außerdem sei vorgesehen, das heilberufliche Profil des Apothekerberufs weiter auszubauen. Dies müsse auch in der Ausbildung dringend abgebildet werden.

Während zwei weitere Anträge zu den Inhalten der AAppO in den Ausschuss verwiesen wurden, wurde ein weiterer Antrag der Apothekerkammer Berlin, der die Einführung einer Teilzeitoption im Praktischen Jahr vorsieht, angenommen.

Krisenfestigkeit von Apotheken

Es gibt bereits eine Arbeitsgemeinschaft Krisenvorsorge bei der Bundesapothekerkammer, die aktuell konkrete Forderungen an die Politik, aber auch Handlungshilfen für die Apotheken vor Ort entwickelt. Vor diesem Hintergrund wurden mehrere Anträge zur Krisenfestigkeit diskutiert. Die Intention der Anträge, dass Apotheken stärker einbezogen und dabei auch unterstützt werden, war dabei unstrittig. Es bestanden jedoch auch Bedenken, die Arbeit der bestehenden AG mit zu kleinteiligen Anträgen zu konterkarieren. Während zwei Anträge angenommen wurden, gingen zwei weitere in den Ausschuss.

Papierrezept soll als Backup bleiben

Landesapothekerverband und Landesapothekerkammer Baden-Württemberg plädierten in einem Antrag dafür, die Beweislast bei Rezeptfälschungen umzukehren. Apotheken sollten nicht haften, wenn Fälschungen trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren. Die Beweislast für Pflichtverstöße solle bei den Krankenkassen liegen, und für besonders missbrauchsanfällige Arzneimittel sollten verpflichtende E-Rezepte sowie sichere Verordnungs- und Abrechnungsverfahren eingeführt werden.

Insbesondere gegen die verpflichtende E-Rezept-Nutzung und den damit einhergehenden Wegfall von Muster-16-Rezepten sprachen sich einige Delegierte aus – die jüngsten großflächigen TI-Ausfälle hätten gezeigt, dass Papierrezepte als Backup wichtig seien. Auch weil man sich nicht einig war, ob der Gesetzgeber in diesem Fall der richtige Ansprechpartner sei, lehnten die Delegierten den Antrag nach längerer Diskussion am Ende ab.

Haftungsfrage bei TI-Ausfall und Garantie eines ordnungsgemäßen E-Rezepts

»Mängelbehaftete elektronische Verordnungen stellen somit einerseits ein Versorgungshindernis dar und belasten andererseits die Leistungserbringer mit zeitaufwendigen Rücksprachen, die zum Beispiel durch geeignete technische Maßnahmen vermeidbar wären«, hieß es in einem weiteren Antrag, der auf dem DAT beschlossen wurde. Eigentlich sei es gerade bei digitalen Formularen einfach, technisch dafür zu sorgen, dass das Ausfüllen und Absenden regelkonform erfolgt. Genau dies sei ja der Vorteil des digitalen Verfahrens, so die Antragsteller.

Kontrovers diskutiert wurde darüber, wer bei Ausfällen der Telematik-Infrastruktur (TI) haftet. Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag des Apothekerverbands Westfalen-Lippe zu Schadensersatz bei TI-Ausfällen. Antragstellerin Katja Kesselmeier verwies auf wiederholte Störungen. Die Diskussion verdeutlichte den Kern des Konflikts: Auf der einen Seite die Forderung nach einem Schutz der Apotheken vor wirtschaftlichen Folgen, auf der anderen Seite die Frage, wie ein solcher Ausgleich rechtssicher organisiert werden kann. Schließlich verwiesen die Delegierten den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss. Eine konkrete Lösung für die Haftungsfrage steht damit weiterhin aus.

Preis: »Apothekertag des Aufbruchs«

Thomas Preis bezeichnete den DAT 2026 in seiner Schlussrede als einen »Apothekertag des Aufbruchs« und bedankte sich bei den Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker für deren Mitarbeit.

Preis: »Der diesjährige DAT markiert den Aufbruch in eine neue Zukunft unseres Heilberufes. Mit der Vollendung der umfassendsten Apothekenreform der vergangenen 20 Jahre haben wir endlich eine substanzielle und messbare Honorarerhöhung samt Dynamisierungsklausel bekommen. Und zweitens – und das zementiert die Aufbruchstimmung in unserer Branche –: Die Reform hat ganz neue Perspektiven für die Weiterentwicklung unseres Berufsstandes gebracht. Mit dem Ausbau des Impfangebotes, neuen Testungen sowie mehr Kompetenzen in der Beratung und bei der Arzneimittelabgabe werden sich unsere Apotheken zu einem Zentrum der Gesundheitsversorgung für die Menschen in unserem Land weiterentwickeln.«

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