PTA-Forum online
Corona-Regeln

Was für den Arbeitsschutz in der Apotheke gilt

Bei den bundesweit geltenden Corona-Maßnahmen hat sich zuletzt einiges geändert, vor allem in Richtung Lockerung. Auch Apotheken von der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes und der Arbeitsschutzverordnung betroffen. Im Folgenden ein Überblick über die aktuell geforderten, aber auch empfohlenen Maßnahmen in der Offizin.
Charlotte Kurz
29.03.2022  16:00 Uhr
Was für den Arbeitsschutz in der Apotheke gilt

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sich die Ampel-Koalition im Bundestag Ende vergangener Woche dazu entschieden, nur noch einen Basisschutz an Corona-Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Die Bundesländer sollen je nach Infektionslage (Hotspot-Regelung) künftig selbst entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie in betroffenen Regionen weiter für nötig erachten. Für dieses Gesetz gab es allerdings viel Kritik, vor allem angesichts der derzeit sehr hohen Infektionszahlen.

Auch im Arbeitsschutz hat die Bundesregierung diese Woche Änderungen beschlossen. So wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor wenigen Tagen geändert und angepasst. Die neuen Regelungen gelten nun bis zum 25. Mai 2022. Damit entfällt nun etwa die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass Apothekenleiter bei nicht-geimpftem Personal nicht mehr regelmäßig Coronavirus-Tests einfordern müssen. Diese Regel galt bislang seit Ende November 2021.

Darüber hinaus ändert sich auch der Umgang mit der Maskenpflicht im Arbeitsalltag. Die Arbeitsschutzverordnung sieht »Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz« vor, die nicht mehr unmittelbar in der Verordnung festgeschrieben sind, sondern von den Betrieben eigenständig festgelegt werden sollen. Die Regelungen zum verpflichtenden Tragen einer Maske im Arbeitsalltag fallen demnach weg. Allerdings könnten solche Corona-Maßnahmen künftig weiter per Corona-Verordnung der Länder geregelt werden.

Apotheken können Hygienekonzept selbst festlegen

In der Arbeitsschutzverordnung ist nun aber festgehalten, dass Arbeitgeber anhand einer »Gefährdungsbeurteilung« ein betriebliches Hygienekonzept festlegen und umsetzen sollen. Dieses Hygienekonzept soll dabei das regionale Infektionsgeschehen sowie tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren berücksichtigen. Mit der Neuerung der Arbeitsschutzverordnung ist allerdings nicht mehr genau geregelt, welche Maßnahmen für ein solches Hygienekonzept erforderlich sind.

Allerdings sind laut Verordnung Arbeitgeber dazu aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu prüfen und bei Bedarf umzusetzen:

  • Wöchentlich für die Beschäftigten kostenfrei einen Coronavirus-Schnelltest zur Verfügung zu stellen
  • Verminderung der Kontakte durch Vermeidung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen und gegebenenfalls die Ermöglichung von Home Office
  • Bereitstellung medizinischer Schutzmasken
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa