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Koalitionsvertrag

Was für die Apotheken geplant ist

Die Verhandlerinnen und Verhandler von CDU, CSU und SPD haben sich am gestrigen Mittwoch auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die bereits bekannt gewordenen Passagen zur Stärkung der öffentlichen Apotheken sind geblieben.
AutorKontaktPZ
Datum 10.04.2025  17:00 Uhr

In dem 146 Seiten starken Papier heißt es zu Apotheken: »Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen.« Künftig sollen Apotheker dann ihr Honorar selbst mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) aushandeln. Die ABDA wünscht sich hierzu klare Leitplanken für die Verhandlungen.

Als direkt wirksame Maßnahme könnten Skonti wieder freigegeben werden. Hierzu heißt es, wie schon im Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit: »Das Skonti-Verbot heben wir auf.«

Auch bei der Herstellung von gleichen Bedingungen für Vor-Ort- und Versandapotheken ist es geblieben – » insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten. Den Apothekerberuf entwickeln wir zu einem Heilberuf weiter.«

Einleitend heißt es im Kapitel zu Apotheken: »Die Vor-Ort-Apotheken sind häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung. Das Fremdbesitzverbot bekräftigen wir und stärken insbesondere Apotheken im ländlichen Raum. Wir bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus, erleichtern die Abgabe und den Austausch von Arzneimitteln und entlasten sie von Bürokratie und Dokumentationspflichten. Nullretaxationen aus formalen Gründen schaffen wir ab.«

Nachdem der Textentwurf zum Koalitionsvertrag steht, entscheiden die einzelnen Parteien (CDU, CSU und SPD) nun separat, ob sie den Vertrag annehmen. Nach positivem Votum kann der Vertrag unterzeichnet und der Bundeskanzler gewählt werden. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sind rechtlich nicht bindend, stellen aber den politischen Willen dar. 

Was steht noch im Vertrag?

Im Koalitionsvertrag finden sich zahlreiche weitere Maßnahmen, die die Gesundheitsversorgung in Deutschland betreffen, unter anderem die folgenden.

Pläne für die GKV

Um die GKV-Finanzen zu stabilisieren, plant die neue Koalition die Einrichtung einer Kommission unter Beteiligung von Experten und Sozialpartnern. Diese soll die gesundheitspolitischen Maßnahmen des Koalitionsvertrags überwachen und bis zum Frühjahr 2027 weitere Maßnahmen vorschlagen.

Der Koalitionsvertrag enthält keine konkreten Vorschläge zur Entlastung der GKV-Finanzen. Stattdessen heißt es nur, dass man die Einnahmen der GKV durch ein höheres Beschäftigungsniveau vergrößern und die Kosten auf der Ausgabenseite reduzieren möchte. Einige andere Vorhaben dürften die GKV aber entlasten. So sollen die Mittel für den Krankenhaustransformationsfonds jetzt aus dem Sondervermögen Infrastruktur stammen. So sparen die Krankenkassen 2,5 Milliarden Euro im Jahr.

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