Was für die Apotheken geplant ist |
Die Koalition plant eine große Pflegereform, die die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung sichern sowie die ambulante und häusliche Pflege stärken soll. Kurzfristig will die Koalition zunächst ein Gesetz zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und zur Einführung der »Advanced Practice Nurse« auf den Weg bringen.
Union und SPD planen ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen, das die Dokumentationspflichten und Kontrolldichten »massiv« verringern soll. Das Gesetz soll eine Vertrauenskultur etablieren und die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen stärken. Die bereits bestehenden Datenschutzvorschriften und Berichts- und Dokumentationspflichten sollen auf ihre zwingende Notwendigkeit geprüft werden.
Alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, sollen künftig die gleiche Gehaltsstruktur abbilden, die für die Mitarbeitenden der niedergelassenen Ärzteschaft, der Krankenhäuser und des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten. Künftig sollen sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes und weiterer Akteure am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren.
Menschen in Gesundheitsberufen sollen besser vor Gewalt und Angriffen geschützt werden. Dafür plant die Koalition strafrechtliche Verschärfungen. Außerdem will man einen erweiterten Schutz für Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl tätige Menschen prüfen.
Die von der Union immer wieder geforderte Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Stattdessen haben sich die Parteien darauf geeinigt, im Herbst 2025 eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes durchzuführen. Eine entsprechende Prüfung ist im Cannabis-Gesetz der Ampel ohnehin vorgesehen.