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Fußball-Weltmeisterschaft
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Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Urlaubswünsche, Müdigkeit am Arbeitsplatz oder auch das Tragen von Fanartikeln in der Apotheke – all dies kann arbeitsrechtliche Fragen während der Fußball-WM aufwerfen. Die Apothekengewerkschaft Adexa erklärt, was gilt.
AutorKontaktPTA-Forum
Datum 25.06.2026  14:00 Uhr

Das Spiel im Livestream verfolgen oder minütlich den Spielstand checken – während der Arbeitszeit sei dies nicht erlaubt, so die Adexa, denn es besteht grundsätzlich die Pflicht zur Arbeitsleistung. Ausnahme: Die Chefin oder Chef hat es ausdrücklich erlaubt. Daher lohne es sich, frühzeitig das Gespräch zu suchen, wenn Mitarbeiter ein Fußballspiel unbedingt verfolgen möchten.

Ein besonderer Anspruch auf Urlaub bestehe jedoch nicht, schreibt die Gewerkschaft – betriebliche Gründe, Personalengpässe und bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter können Vorrang haben.

Dann lieber krankmelden, um das Spiel in Ruhe zu schauen? Laut Adexa ist das keine gute Idee, wenn man eigentlich arbeitsfähig wäre. Denn das Vortäuschen oder Missbrauchen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann tragende Konsequenzen haben, im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung.

Vorsicht Alkohol und Übermüdung

Da viele Spiele spätabends oder nachts stattfinden, leidet mitunter auch der Schlaf. »Wer weniger schläft, trägt das Risiko grundsätzlich selbst«, stellt die Adexa klar. Übermüdung oder gar angeheitertes Erscheinen sowie Fehler und Konzentrationsprobleme könnten arbeitsvertragliche Pflichten verletzen und zusätzlich die Patientensicherheit gefährden. Zu bedenken sei auch, dass Alkoholkonsum sich negativ auf Reaktionsvermögen und Urteilsvermögen auswirke. Es gilt also, realistisch einzuschätzen, ob die lange Fußballnacht mit der Arbeit am nächsten Tag vereinbar ist. Denn: »Beratung, Arzneimittelabgabe und Laborarbeit erfordern Aufmerksamkeit und Sorgfalt.«

Tragen von Fanartikeln absprechen

Und wie sieht es mit dem Tragen von Fanartikeln wie Trikots aus? Hier seien die betrieblichen Vorgaben ausschlaggebend, so die Adexa. »In Apotheken spielen neben dem äußeren Erscheinungsbild auch Hygienevorschriften und ein einheitliches Auftreten gegenüber Patienten eine Rolle.« Die Vorgaben des Arbeitgebers sind also zu beachten. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, empfiehlt die Adexa, das Tragen von Fan-Accessoires mit der Apothekenleitung abzusprechen.

Das Fazit der Gewerkschaft: »Wer Urlaubswünsche frühzeitig anmeldet, betriebliche Regeln respektiert und trotz Fußballbegeisterung seine Arbeitsleistung zuverlässig erbringt, vermeidet unnötige Konflikte.« Die beste Strategie bleibe die offene Kommunikation.

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