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Bundesweiter Rollout
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Was Versicherte zum Start der EPA wissen sollten

Was genau ist zu Beginn in einer elektronische Patientenakte (EPA) zu finden – und was nicht? Was können Nutzerinnen und Nutzer in Sachen Zugriffsrechte einstellen? Eine Expertin klärt die wichtigsten Fragen.
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Datum 29.04.2025  15:00 Uhr

Laborwerte, Arztbriefe, OP-Berichte: Gerade wer eine längere Krankengeschichte hat, trägt eine regelrechte Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Das soll die elektronische Patientenakte (EPA) verbessern. Mit dem bundesweiten Rollout am 29. April können Praxen, Apotheken und Kliniken die EPA nun nutzen, wenn die entsprechende Software vorhanden ist. Erst ab dem 1. Oktober wird die Nutzung für die Leistungserbringer zur Pflicht.

Bereits seit dem 15. Januar haben 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine EPA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen, was man auch ablehnen kann. Der konkrete Einsatz in Gesundheitseinrichtungen wurde bisher nur in drei Regionen getestet. In Hamburg und Umland, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens beteiligten sich rund 300 Praxen, Apotheken und Kliniken. 

Auch Kinder bekommen eine EPA, wenn die Eltern nicht widersprechen, ab 15 können sie selbst entscheiden. Zum Schutz von Kindern können bestimmte sensible Angaben nicht eingetragen werden.

Noch Unsicherheiten vorhanden

Bei vielen Menschen gebe es noch Unsicherheiten, wie Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Kursen erlebt, die sie zur EPA gibt. »Viele Menschen haben die Vorstellung, dass der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder sonstige Versicherungen wie die Lebensversicherung Zugriff auf die EPA nehmen können«, schildert sie.

Bedenken, die sich ausräumen lassen: Denn es ist gesetzlich geregelt, dass nur Gesundheitsdienstleister wie etwa Arztpraxen oder Apotheken Zugriff auf die Akte haben – und das auch nur im Zusammenhang mit einer Behandlung bzw. Versorgung. Wer sich die App eingerichtet hat, kann Zugriffsrechte anpassen.

Dazu einige Fragen und Antworten:

Sind in der EPA alle alten Arztbriefe hinterlegt?

Nein. Wer erwartet, sämtliche Laborbefunde und Arztbriefe aus der Vergangenheit in der Akte vorzufinden, wird enttäuscht. »Grundsätzlich werden nur Dokumente eingestellt, die in einem aktuellen Behandlungszusammenhang anfallen«, sagt Sabine Wolter.

Ganz leer ist die E-Akte zu Beginn aber nicht: Es kann eine Liste mit zuletzt verordneten Medikamenten vorhanden sein. »Diese Medikationsliste ist eine der ersten Funktionen der EPA. Dort sehen Sie alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte«, erklärt Sabine Wolter.

Vorteil dieser Funktion: Ärzte und Apotheker sollen so künftig besser prüfen können, ob sich die verordneten Medikamente miteinander vertragen. »Schließlich hat nicht jeder seinen aktuellen Medikationsplan in Papierform immer dabei – und manchmal fehlen Eintragungen«, sagt Wolter. Wichtig: Die elektronische Medikationsliste entspricht jedoch nicht einem elektronischen Medikationsplan und enthält keine Angaben zu Dosierung und weiteren Therapieparametern.

Möglicherweise finden sich auch Abrechnungsdaten der Krankenkasse in der EPA-App. Falls nicht, dauert es noch etwas, bis sie auftauchen – das hängt vom Tempo der jeweiligen Krankenkasse ab. Wolters Erfahrung aus den EPA-Kursen: »Viele finden gut, dass sie endlich einen Einblick bekommen, was zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet wird.«

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