Wasser in der Rezeptur |
Wird gereinigtes Wasser für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln selbst gewonnen, ist die Qualität durch das Gewinnungsverfahren zu gewährleisten. Eine Vollanalyse des Wasers, bei der verschiedene physikalisch-chemische Parameter geprüft werden, kann erforderlich sein, wenn das Gewinnungsverfahren etabliert wird, sowie nach Risikosituationen. Ein erhöhtes Risiko für eine Qualitätsminderung des Wassers kann zum Beispiel nach nicht routinemäßigen Eingriffen in die Apparatur, Baumaßnahmen an den zuführenden Trinkwasserleitungen oder starker Veränderung der Trinkwasserqualität bestehen.
Außerdem muss das Apothekenteam die mikrobiologische Qualität des selbst hergestellten gereinigten Wassers sicherstellen. Da in den Wasserqualitäten nach Arzneibuch keine Konservierungsmittel enthalten sein dürfen, ist eine mikrobielle Kontamination von vornherein möglichst zu vermeiden. Keime können sich unter ungünstigen Bedingungen sonst schnell vermehren, selbst bei kurzen Lagerungszeiten.
Kohlenstoffdioxid und Ammoniak aus der Luft dienen dabei als Nährstoffquellen, während Umgebungswärme oder Lichteinstrahlung als Energiequellen fungieren. Daher sollte gereinigtes Wasser stets dicht verschlossen und lichtgeschützt gelagert werden, idealerweise in sterilisierten Behältern bei 2 bis 8 °C im Kühlschrank. Ungeeignet sind Lagerplätze in der Nähe von Heizungen oder direkt am Fenster. Das Wasser muss innerhalb von 24 Stunden verbraucht werden.
Um die mikrobiologische Qualität zu sichern, überprüft das Apothekenteam die Keimbelastung im laufenden Betrieb mindestens zweimal jährlich. Es wird empfohlen, das in der Arzneibuchmonografie beschriebene Verfahren anzuwenden. Sollte die Qualität des Wassers wiederholt den Anforderungen entsprechen, kann die externe Qualitätskontrolle auf einmal jährlich reduziert werden.
Wenn Wasser in der Apotheke nur selten, unregelmäßig oder in kleinen Mengen für pharmazeutische Zwecke benötigt wird, ist es ratsam, industriell hergestelltes Wasser in bedarfsgerechten Packungsgrößen zu kaufen. Im Handel ist gereinigtes Wasser als Ausgangsstoff erhältlich, dessen Qualität durch ein Prüfzertifikat des Herstellers bestätigt wird. In der Apotheke muss gemäß § 11 Abs. 2 ApBetrO mindestens eine Identitätsprüfung erfolgen. Das Europäische Arzneibuch enthält keine Identitätsprüfung für Wasser. Im DAC/NRF wird die Bestimmung des Brechungsindexes mit Refraktometer beschrieben. Weitere Möglichkeiten, die Identität zu überprüfen, beziehen sich auf andere typische Eigenschaften des Wassers wie Aussehen, Geruch, Siedepunkt oder Gefrierpunkt.
Bei Bag-in-box-Systemen wird das industriell hergestellte gereinigte Wasser in einem kollabierenden Beutel geliefert, der in einem Karton verpackt ist. Diese Systeme sind dafür vorgesehen, dass das Wasser über einen längeren Zeitraum entnommen wird. Zur Entnahme dient ein Hahn, der jedoch eine Quelle für Kontaminationen darstellt. Bevor das Wasser genutzt wird, muss er deshalb mit einem geeigneten Desinfektionsmittel wie 70 % (V/V) 2-Propanol gereinigt werden. Sprühen und Wischen ist dabei effektiver als reines Sprühen.
Vor der eigentlichen Entnahme werden 10 ml gereinigtes Wasser verworfen. Lagerungs- und Entnahmebedingungen sowie die durchzuführenden Qualitätsprüfungen und deren Intervalle sind in einer Standardarbeitsanweisung (SOP) festzulegen. Die mikrobiologische Qualität muss durch ein festgelegtes Entnahmeverfahren gesichert sein und regelmäßig durch externe Kontrollen überprüft werden.
Hersteller von Bag-in-box-Systemen garantieren eine Verwendbarkeitsfrist von drei Monaten oder länger nach Anbruch. Das setzt jedoch voraus, dass das Entnahmeverfahren und die Lagerung des angebrochenen Systems in der Apotheke geeignet sind und die mikrobiologische Qualität des Wassers nicht beeinträchtigt wird. Um das zu beweisen, muss die Apotheke die Lager- und Entnahmebedingungen genau definieren und regelmäßig durch externe Kontrollen überwachen. Dabei wird die mikrobiologische Belastung zunächst im Rahmen der Festlegung des Entnahmeverfahrens überprüft und dann mindestens zweimal jährlich. Vorzugsweise erfolgt die Prüfung am Ende der festgelegten Verwendbarkeitsfrist eines Gebindes oder bei fast leerem Behältnis. Wenn die Qualität des Wassers im Gebinde mehrmals hintereinander den Anforderungen entspricht, reichen einmal jährliche externe Qualitätskontrollen aus.