Wer hat Anspruch auf Fort- und Weiterbildungen? |
Bei Tarifbindung haben PTA einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für fachlich-wissenschaftliche Fortbildungen – je nach Kammerbezirk für fünf bis sechs Werktage innerhalb von zwei Jahren. / © Adobe Stock/Drazen
»Einen generellen Rechtsanspruch darauf, Fortbildungen zu besuchen, gibt es grundsätzlich nicht«, sagte Hansen. »Anders ist die Situation, wenn die Fortbildung Grundlage für eine bestimmte Tätigkeit ist.« Als Beispiele nannte die Adexa-Rechtsanwältin Kurse für betriebliche Ersthelfer, für Datenschutzbeauftragte oder für Angestellte, die mit einer neuen Software arbeiten sollen.
Sind Angestellte bei der Apothekengewerkschaft Adexa und Apothekenleitungen bei einem Arbeitgeberverband Mitglied, besteht Tarifbindung. Laut den Tarifverträgen haben Mitarbeitende in diesem Fall Anspruch auf bezahlte Freistellung für fachlich-wissenschaftliche Fortbildungen.
In allen Kammerbezirken außer in Nordrhein und in Sachsen sind es bei Angestellten in Vollzeit sechs Werktage innerhalb von zwei Kalenderjahren. Für Nordrhein gelten sechs Werktage für Approbierte, fünf Tage für andere pharmazeutische Mitarbeitende und drei Tage für kaufmännische Angestellte innerhalb von zwei Jahren. In Sachsen erhalten pharmazeutische Mitarbeitende sechs Werktage innerhalb von zwei Jahren. Bei Filialleitungen sind es zwei Tage zusätzlich. Kaufmännische Angestellte kommen auf drei Werktage innerhalb von zwei Jahren.
Neben der Tarifbindung sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Mitarbeitende haben erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten Anspruch auf die Freistellung. Sie müssen dies spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Kurses bei der Apothekenleitung beantragen. Die Apothekenleitung kann die Teilnahme verweigern, falls – etwa durch Krankheit oder Urlaub – zu wenige Teammitglieder vor Ort wären. Die Teilnahme kann aber zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt werden. Findet die Fortbildung in arbeitsfreier Zeit statt, etwa am Wochenende, können Angestellte in gleichem Umfang eine Arbeitsbefreiung verlangen, und zwar innerhalb der nächsten zwölf Wochen.