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Praxisbericht

Wie die PTA-Anerkennung abläuft

PTA-Ausbildungen, die in einem anderen Land absolviert wurden, werden in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt. Es braucht viel Zeit und Nerven. Die Pharmazeutische Zeitung (PZ) hat eine PTA aus der Ukraine begleitet.
PZ
28.05.2025  08:00 Uhr

Yana Vakulik betritt die Apotheke am Thie im niedersächsischen Holle. Sie erhält einen Kittel und vom Apothekeninhaber Niels Buthe ein Namensschild. Sie atmet einmal tief durch, schaut sich um und entdeckt an einer Stelle eine Kiste mit Waren, die weggeräumt werden müssen. Nach einem fragenden Blick erntet sie ein ermutigendes Nicken. Minuten später ist die Arbeit perfekt erledigt.

So verlief im April 2024 der erste Arbeitstag von Vakulik, die seit drei Jahren mit ihren zwei Kindern in Deutschland wohnt. Die 40-Jährige musste aus der Ukraine fliehen, wo sie 18 Jahre lang als pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) gearbeitet hat. Nun muss sie zunächst einen Anerkennungsprozess durchlaufen und darf bis dahin nur als Hilfskraft in der Apotheke am Thie arbeiten.

Obwohl die jüngste Fachkräfte-Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2023 zeigt, dass besonders Apotheken unter einem Mangel an qualifiziertes Fachkräften leiden, ist der Anerkennungsprozess für ausländische PTA sehr bürokratisch und kompliziert.

»Ich bin gespannt auf den Tag, wenn du mit PTA-Urkunde hier stehst«, sagt Apothekeninhaber Buthe. Er hat Vakulik von Anfang an begleitet, ihr bei der Suche nach einer Kita, einem Deutschkurs und einer PTA-Schule geholfen und sie bei der Bewältigung der Bürokratie unterstützt. »Das war sehr hilfreich. Ich bin sehr dankbar für diese Hilfe«, sagt die 40-Jährige im Gespräch mit der PZ.

Andere Abläufe als in der Ukraine

Vakulik versteht die Notwendigkeit des Anerkennungsprozesses. »Alle Gesetze und alle Abläufe in der Apotheke sind anders als in der Ukraine«, sagt sie. Dennoch gebe es viele Schwierigkeiten. »Die Bürokratie, die Dokumentation, der Zeitraum und und und…«, so die 40-Jährige.

Obwohl sie vor dem Krieg fliehen musste, hatte sie alle notwendigen Dokumente für die Anerkennung dabei. Laut Bundesportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sind das in Niedersachsen: Identitätsnachweis, Lebenslauf, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise und Visum beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis. Zudem müssen ein Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus dem Herkunftsstaat, ein B2-Sprachzertifikat und eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Die Dokumente müssen teilweise als beglaubigte Kopien eingereicht werden, das heißt, sie müssen von einer öffentlichen Stelle amtlich bestätigt werden.

Nachdem Vakulik ihre Dokumente beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg eingereicht hatte, erhielt sie eine Rückmeldung darüber, was sie fachlich nachholen muss. Dies kann sich je nach Herkunftsland unterscheiden. In ihrem Fall waren es pharmazeutische Gesetzeskunde und die pharmazeutische Praxis in einer Apotheke.

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