Wie Religion die Ernährung mitgestaltet |
Wichtig zu wissen: Der Status »koscher« eines Lebensmittels hängt auch von seiner Zubereitung ab. Im Judentum ist selbst koscheres Fleisch für den Verzehr nur dann erlaubt, wenn das Tier artgerecht gelebt hat und bei seiner Schlachtung gesund war und nicht leiden musste. Außerdem ist Juden der Genuss von Blut streng verboten, da nach Auffassung der Gläubigen die Seele des Tieres darin wohnt. Aus diesem Grund müssen die Tiere vollständig ausbluten, bevor sie verzehrt werden. Um dies sicherzustellen, ist das rituelle Schächten im Judentum einem sogenannten Schochet vorbehalten. Er hat während seiner Ausbildung gelernt, das Schlachtmesser richtig zu schärfen, das Tier mit einem einzigen, scharfen Schnitt durch die Kehle gleichzeitig zu betäuben und zu töten, es vollständig auszubluten und anschließend gemäß den jüdischen Speisegesetzen zu zerlegen. Dies ist wichtig, da praktizierenden Juden der Verzehr von Hüftsehne und Fett ebenfalls verboten ist. Nur wenn das Fleisch die Kontrollen zwischen den einzelnen Arbeitsschritten anstandslos bestanden hat, behält es seinen Status als »koscher« und kommt anschließend in den Verkauf. Zuhause folgt die Zubereitung, bei der restliches Blut peinlich genau entfernt wird.
In Deutschland ist Schlachten ohne Betäubung verboten. Weil im Grundgesetz aber neben dem Tierschutz auch die freie Religionsausübung verankert ist, dürfen die zuständigen Behörden einer Metzgerei oder einem Schlachthaus Ausnahmegenehmigungen für das Schächten erteilen. Der Import von Fleisch geschächteter Tiere ist erlaubt.
Das Ablehnen von Blut teilen Muslime; auch sie schächten Tiere. Muslimische Metzger sprechen davor noch ein Gebet und blicken gen Mekka. Daneben ist der Verzicht auf Schweinefleisch ein wichtiges Speisegebot der Muslime. Schweinefleisch und seine Erzeugnisse wie Gelatine gelten als »haram«, also verboten. Ebenso haram sind Pferd und Esel, die laut Koran von Allah nur zum Lastentransport bestimmt worden sind, Insekten sowie alle fleischfressenden und verstorbenen Tiere.
Unrein sind nach dem Koran auch Rauschmittel (auch Muskat) und Alkohol. Das Verbot gilt nur für Ethanol, Methanol, Propanol oder Isopropanol sind erlaubt. Es schließt aber auch alle flüssigen Ethanol-haltigen Zubereitungen und Erzeugnisse ein, für deren Synthese Ethanol notwendig war – selbst wenn er im Endprodukt nicht mehr vorhanden oder nur noch in Spuren nachweisbar ist. Ein striktes Alkoholverbot gibt es jedoch nur in wenigen islamischen Ländern, und der individuelle Umgang mit Alkohol ist unter Muslimen sehr verschieden. Umgekehrt ist gemäß den heiligen Schriften des Islam alles »halal«, also erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Das Fasten im Monat Ramadan stellt neben dem Beten eine weitere der fünf Säulen des Islams dar. Dabei nehmen die fastenden Muslime im Fastenmonat von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang keine Nahrung und Getränke zu sich. Schwangere, Stillende, Kranke und Kinder sind von der Fastenpflicht befreit. Nach etwa vier Wochen endet der Ramadan mit dem Zuckerfest, bei dem die Familien drei Tage lang zusammen essen, naschen und feiern.